Frage zu Online-Käufen

hallo zuammen,

mich interessiert eine frage zu online-käufen.
nehmen wir an, dass person a ein abonnement mit firma x online abschließt. a ermächtigt x das geld vom konto einzuziehen. x zieht das geld jeweils 9 tage vor beginn des neuen abo-monats ein. ist das rechtens? in der heutigen geschäftswelt ist die geschwindigkeit eines geldtransfers ja sehr schnell. wären 3 tage nicht ausreichend? das heisst a entgeht zinsgewinn in dieser zeit und x macht ihn.
irgendwann kündigt a das abo, aber x hatte das geld schon eingezogen. auf anfrage von a sagt x, dass das geld innerhalb von 30 tagen nach kündigungseingang zurücküberwiesen wird.
auch hier: ist das rechtens? denn auch hier macht x zinsgewinn mit dem geld von a, während a der zinsgewinn entgeht.

bin euch sehr dankbar für eure aussagen.
viele grüße anita und schönen 4. advent

Hallo!

mich interessiert eine frage zu online-käufen.
nehmen wir an, dass person a ein abonnement mit firma x online
abschließt. a ermächtigt x das geld vom konto einzuziehen. x
zieht das geld jeweils 9 tage vor beginn des neuen abo-monats
ein. ist das rechtens? in der heutigen geschäftswelt ist die
geschwindigkeit eines geldtransfers ja sehr schnell. wären 3
tage nicht ausreichend? das heisst a entgeht zinsgewinn in
dieser zeit und x macht ihn.

Die Firma x hat mit Sicherheit AGB, denen Person A mit Sicherheit zugestimmt hat. Ist dort geregelt, dass 9 Tage vorher das Geld eingezogen wird, ist dies natürlich rechtens. Jeder kann seine Bedingungen selbst festlegen, und stimmt A zu, erklärt er sich damit einverstanden.
Entgeht A wirklich ein Zinsgewinn? Hier gehts ja nicht um Tausende Euro, sondern schätzungsweise 20 EUR? Hätte A dieses Geld für 6 Tage angelegt? Ich denke mal nicht.

irgendwann kündigt a das abo, aber x hatte das geld schon
eingezogen. auf anfrage von a sagt x, dass das geld innerhalb
von 30 tagen nach kündigungseingang zurücküberwiesen wird.
auch hier: ist das rechtens? denn auch hier macht x zinsgewinn
mit dem geld von a, während a der zinsgewinn entgeht.

Wieso auf Rücküberweisung warten? Eine Lastschrift kann A 6 Wochen nach Abbuchung zurückholen. Einfach zur Bank und eine Rücklastschrift machen. Und schon ist das Geld wieder auf dem Konto, und zwar valutagerecht, d.h. A hat das Geld so auf dem Konto, als wenn es nie weggewesen wäre.

bin euch sehr dankbar für eure aussagen.
viele grüße anita und schönen 4. advent

So, dann wünsch ich auch noch schöne Feiertage…

Deli

Hallo,

Wieso auf Rücküberweisung warten? Eine Lastschrift kann A 6
Wochen nach Abbuchung zurückholen.

es sind sechs Wochen nach dem auf die Abbuchung folgenden Rechnungsabschluß, also in der Regel deutlich länger als sechs Wochen nach Abbuchung.

Gruß
Christian

Wieso auf Rücküberweisung warten? Eine Lastschrift kann A 6
Wochen nach Abbuchung zurückholen. Einfach zur Bank und eine
Rücklastschrift machen. Und schon ist das Geld wieder auf dem
Konto, und zwar valutagerecht, d.h. A hat das Geld so auf dem
Konto, als wenn es nie weggewesen wäre.

Hallo,

das kann dazu führen, dass der Abonnent auch noch die Gebühren für
die Rücklastschrift tragen muss, da dies ein von ihm verursachter
Schaden ist. Sind gerne 20 Euro bei den Sparkassen. Denn wenn
vertraglich vereinbart ist, dass der so frühe Einzug rechtens ist und
damit auch ein Einzug für Leistungen, die erst noch erbracht werden
(oder im Falle der fristgemäßen Kündigung auch nicht), vielleicht ist
sogar geregelt, dass dann eine Rücküberweisung stattfindet, ist das
mit dem Rückholen ein Vertragsverstoß.

Grüße
EK