hi christian,
wenn ich etwas erfinde würde [zum Beispiel ein mobiler
Eiertrenner] und dies beim Patentamt schützen lassen will und
dann mir mitgeteilt wird, dass gibt es schon - na ja Pech
gehabt.
üblicherweise sollte einer patentanmeldung eine recherche vorausgehen, also das man selbst überprüft was schon bekannt ist. geht heutzutage per internet und in den entsprechenden datenbanken der einzelnen patentämter relativ schnell. allerdings sollte man zumindest auf deutsch und englisch suchen.
Darf ich aber meine „Erfindung“ [den mobiler Eiertrenner]
nutzen und diesen produzieren und verkaufen ?
kommt drauf an …
a) das bereits bekannte produkt („das gibt es schon“) ist durch ein eigenes gültiges patent/gebrauchsmuster in deutschland geschützt. dann kannst du deinen eiertrenner zwar privat (also zu nichtgewerbliche zwecke) benutzen und für dich selbst auch herstellen - sprich zusammenbasteln, für andere - also gewerblich - darfst du aber weder herstellen noch gebrauchen.
b) das bereits bekannte produkt („das gibt es schon“) ist zwar im ausland durch ein eigenes gültiges patent/gebrauchsmuster geschützt, nicht aber in deutschland. dann kannst du den eiertrenner in deutschland bzw. in jenen ländern herstellen, vertreiben und gewerblich nutzen, in denen es kein schutzrecht gibt. export in ein land mit schutzrecht wird jedoch ab grenzüberschreitung zur verletzungshandlung.
c) das bereits bekannte produkt („das gibt es schon“) ist weder in deutschland noch im ausland durch ein eigenes gültiges patent/gebrauchsmuster geschützt, aber zumindest in deutschland auf dem markt. dann darfst du an sich herstellen und verkaufen, allerdings gibt´s noch unlauteren wettbewerb zu beachten. also 1:1 kopieren unter ausnutzung der erfahrungen des bereits am markt befindlichen produkts is auch nicht erlaubt.
d)das bereits bekannte produkt („das gibt es schon“) wurde mal vor langer zeit irgendwo in einer fachzeitschrift beschrieben, ist aber dann in vergessenheit geraten. nur zu, du darfst entwickeln, herstellen, verkaufen … wenn man kein patent mehr kriegen kann, schaff dir eine marke und mach sie bekannt. gibt auch einen guten schutz.
Oder hat der erste Erfinder dass Recht diese Erfindung in der :Schublade liegen zu lassen bis seine „Schutzfrist“ durch das
atentamt abgelaufen ist?
du meinst ob es einen benutzungszwang gibt ? nein, in der praxis nicht. theoretisch kann der staat aus einem vom patentinhaber nicht benutztem patent zwangslizenzen vergeben, dies geschieht jedoch nur … wie soll ich sagen … wenn die volksgesundheit auf dem spiel steht. also es gibt ein patent für ein neues, hochwirksames medikament gegen … sagen wir alzheimer, der patentinhaber weigert sich aber den wirkstoff in deutschland herzustellen. auch im ausland verkauft er ihn nicht. dann kann ein hersteller um eine zwangslizenz ansuchen, also die erlaubnis den wirkstoff in deutschland herzustellen, wobei aber jedenfalls an den patentinhaber eine lizenzgebühr zu bezahlen ist.
tiger