Frage zu Pflegeversicherung

Guten Abend,
ich habe da mal eine Frage zur Pflegeversicherung, ich hoffe, ich bin hier richtig:
Wer jemand zu Hause pflegt, bekommt von der Pflegeversicherung auch eine Kurzzeitpflege und eine Verhinderungspflege des Angehörigen bezahlt, wenn dieser wegen Urlaub/Kur usw. nicht gepflegt werden kann.
Wenn nun derjenige, der gepflegt wird, in einem Pflegeheim untergebracht wird, gibt es da auch noch Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege gezahlt?
Wurde mir so mal erzählt, aber ob’s stimmt?
Ich kenne so einen Fall, da wird jemand in einem Altenheim gepflegt und möchte in ein anderes wechseln, in den Landkreis, in dem die Kinder wohnen. Natürlich müssen Kündigungsfristen eingehalten werden. Wenn auch hier Kurzzeitpflege gezahlt wird, könnte der Herr etwas schneller in das neue Heim.
Wer weiss Rat?
Petra

Hallo,
da sehe ich in diesem Falle kein Problem, jedenfalls wenn ich es zu entscheiden hätte.
Der Wunsch des Versicherten ist verständlich, die Pflege ist erforderlich und die Notwendigkeit der Kurzzeitpflege auch
nachvollziehbar, ergo Kostenübernahme für die Kurzzeitpflege durch die Pflegekasse - wie gesagt meine Auffassung und ich bin u.a.
für solche Entscheidungen bei uns im Hause zuständig.
Gruß
Czauderna