Frage zu Prüfbescheinigung BF17/BEF17

Auf der Rückseite einer Prüfbescheinigung steht, der Fahrzeugführer ist befugt „Fahrzeuge der Klasse B und - sofern nicht in der Prüfungebescheinigung durchgestrichen - der Klasse BE“ zu führen.

Heisst dass das A auch BE fahren darf, weil es nicht durchgestrichen ist, aber auch nicht dasteht

Auf der Rückseite einer Prüfbescheinigung steht, der
Fahrzeugführer ist befugt „Fahrzeuge der Klasse B und - sofern
nicht in der Prüfungebescheinigung durchgestrichen - der
Klasse BE“ zu führen.

Hi,

nur wenn er die Fahrerlaubnis Klasse BE gemacht hat. Falls es vergessen wurde durchzustreichen. Die Prüfbescheinigung oder Führerschein ist nur eine Art Ausweis, keine Fahrerlaubnis.

Heisst dass das A auch BE fahren darf, weil es nicht
durchgestrichen ist, aber auch nicht dasteht

Bei Klasse A gibt es kein BF17, zudem ist das Mindestalter Klasse A 18 Jahre.

Q-Gruß

Ich vermute mal stark dass A die betreffende Person ist …

Gruss

Genau

Also wenn es vergessen wurde durchzustreichen, und Person A BE-Auto fährt und angehalten wird, kann die Polizei trotzdem nichts machen,oder?

Es steht weder BE drauf noch ist es durchgestrichen

Es steht weder BE drauf noch ist es durchgestrichen

Hi,

es steht folgender Text drauf
_Name, Vorname
………………………………………………………………………………………………………………………………
geboren am ………………………………… in …………………………………………
ist berechtigt, Kraftfahrzeuge der Klassen B / BE*) / M / L / S zu führen.

  1. Schlüsselzahlen nach Anlage 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung:

*) Nichtzutreffendes streichen._

Das BE müsste durchgestrichen sein.

Wie gesagt, die Prüfbescheinigung ist nur eine Bescheinigung das man im Besitz der Klassen ist. Ist die Prüfbescheinigung falsch ausgestellt, hat man immer noch nicht die Klasse BE, und darf natürlich keine Gespanne BE fahren.
Sollte der Polizei über Funk die Gültigkeit prüfen, bekommt sie die gültigen Klassen mitgeteilt.

Q-Gruß

Ich vermute mal stark dass A die betreffende Person ist …

Hi,

ups. Bitte um Vergebung und sofortige Notschlachtung meiner unwürdigen Existenz.

Q-Gruß

Bei der Prüfbescheinigung steht kein BE voren drauf, allerdings ist es dadurch auch nicht durchgestrichen.

Verbotsirrtum

Wie gesagt, die Prüfbescheinigung ist nur eine Bescheinigung
das man im Besitz der Klassen ist. Ist die Prüfbescheinigung
falsch ausgestellt, hat man immer noch nicht die Klasse BE,
und darf natürlich keine Gespanne BE fahren.

Das sehe ich auch so; fährt man BE kann dies durch die Polizei unterbunden werden.
Man kann aber m.E.n. nicht nach § 21 StVG bestraft werden, da ein Verbotsirrtum vorliegt.
Im StVG ist der Verbotsirrtum nicht extra aufgeführt, da es sich hierbei aber auch um eine Strafvorschrift handelt, denke ich, dass §17 StGB auch entsprechend gilt.
„Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.“
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__17.html

Wenn auf einem amtlichen Dokument steht, man kann BE fahren, obwohl man es doch nicht darf, dann konnte man diesen Irrtum nicht vermeiden.

Vielleicht kann jemand nochmal was dazu sagen, inwiefern es auch einen Verbotsirrtum im StVG gibt

Gruß
Paul

Bei der Prüfbescheinigung steht kein BE voren drauf,
allerdings ist es dadurch auch nicht durchgestrichen.

Hi,

was steht den überhaupt bei der Bescheinigung drauf?

Q-Gruß

hi,
die person muss doch selber wissen, welche fahrerlaubnisklassen er bei der fe-stelle beantragt hat. dann weis er auch, dass für be eine gesonderte prüfung abzulegen ist. also erst b dann be . da gibt es keine unwissenheit.diese themen werden im theorieunterricht eindeutig behandelt. es ist einfach fahren ohne fe . wenn der fehler bemerkt wird, einfach berichtigen lasen, so geht man unangenehmen dingen aus den weg.

hauptmann

. es

ist einfach fahren ohne fe . wenn der fehler bemerkt wird,

zur verständigung: natürlich nur, wenn züge gefahren werden, die die fe klasse be verlangen.

Name, Vorname
………………………………………………………………………………………………………………………………
geboren am ………………………………… in …………………………………………
ist berechtigt, Kraftfahrzeuge der Klassen B / M / L / S zu führen.

Und auch auf dem Schein, dan man nach der Prüfung bekommt, stand BF17 und BEF 17 drauf

ist berechtigt, Kraftfahrzeuge der Klassen B / M / L / S zu
führen.

Hi,

ist doch eindeutig das BE nicht gefahren werden darf. Sonst wäre BE ( B / BE / M / L / S zu )aufgeführt.

Q-Gruß