Frage zu Rechnungsnettobetrag

Hallo,

kann mir bitte jemand die folgende Frage beantworten:
Was bedeutet „Zahlungsbedingung: 14 Tage NETTO ab Rechnungsdatum“? Dies ist auf meiner Rechnung aufgedruckt.
Ich kanndas netto nicht einordnen.

Heisst das, dass ich die MWSt. abziehen kannund nur den Nettorechnungsbetrag begleichen muss? Oder muss ich den Bruttobetrag (inkl. MWSt zahlen)?

Danke für Eure Antworten

Oder muss ich den
Bruttobetrag (inkl. MWSt zahlen)?

Richtig.

Moin, McFly,

14 Tage NETTO ab Rechnungsdatum"?

das ist eine brunzdumme Umschreibung für Kalendertage - könnte ja ein Kunde auf die Idee kommen, beim Zählen Samstage, Sonn- und Feiertage rauszunehemn.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

14 Tage NETTO ab Rechnungsdatum"?

das ist eine brunzdumme Umschreibung für Kalendertage - könnte
ja ein Kunde auf die Idee kommen, beim Zählen Samstage, Sonn-
und Feiertage rauszunehemn.

nein, das ist eine brunzdumme Umschreibung für „ohne Abzug von Skonto“.

Gruß
Christian

Hallo,

Du musst den Bruttobetrag inkl. Mwst. ohne Abzug jeglicher Skonti innerhalb von 14 Tagen bezahlen. Also den vollen Betrag, der auf der Rechnung steht.
(Brunzdumm würde ich es nicht nennen, es wird im geschäftlichen Umgang eben so benannt. Auf einer Verbraucherrechnung habe ich es allerdings noch nicht gelesen.)

Viele Grüße

Andrea

Ach sind jetzt Samstage, Sonnt- und Feiertage, keine Tage mehr, dass einer die „herausnehmen“ könnte beim Zählen. Und vierzehn Tage sind doch immer auf den Tag genau zwei Wochen. - Aber nicht immer ist 1 Monat = vier Wochen.

Und deine Äußerung ist auch keine Antwort auf die Frage.

Grüsse Rainer

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Hallo Andre,

was sind bitte Verbrauerrechnungen ? lach und grins**

Alle Ausgangsrechnungen sind auch irgendwo Eingangsrechnungen. Meistens sind es doch Rechnungen über Lieferungen oder Leistungen.Bei manchen Leistenden heißt es auch Honorarrechnung oder Liquidation.

Grüsse Rainer

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Hallo McFly,

die Begriffe Nettorechnungsbetrag plus gesetzliche MwSt (7 %oder 19 % je nach UStG) = Bruttorechnungsbetrag - dienen der Unterscheidung ob es sich bereits über den Lieferungs-/Leistungswert vor Erhebung der gesetzlichen Mehrwertsteuer handelt oder nicht.
Bei der Frage über die Höhe des Rechnungbetrages als zu zahlender Betrag ist natürlich der Brüttorechnungsbetrag maßgeblich - das sind meine 100 % Zahlungssumme (also aus dieser Sicht wieder ein neues „Netto“). Deshalb Netto ohne Abzug.

Grüsse Rainer

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Hallo Rainer,

verstehe jetzt nicht, was Dein Kommentar damit zu tun hat?

Mit einer Verbraucherrechnung (nicht Verbrauer??) meine ich eine Rechnung an einen Endkunden. Ein Unternehmen mit professionellem Einkauf und Rechnungswesen würde eine solche Frage ja wohl nicht stellen, oder?

Viele Grüße

Andrea

Hallo Christian,

für mich ist das seit jeh her einfach eine klare kaufmännische Zahlungsanweisung, die bis jetzt noch jeder im kaufmännischen Beruf zu händeln verstanden hat.
Grüsse eigennutz

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