Frage zu: Recht am eigenen Bild

Ein YouTuber hat mich in seinem Video aufgenommen. Ich bin dabei nicht etwa beiläufig als Teil einer Menschenmenge zu sehen, sondern herausgehoben einzeln (oben auf einer Brücke stehend). YouTube hat meinen Löschantrag mit einer Standardantwort abgelehnt. Dabei habe ich doch ein Recht am eigenen Bild, oder etwa nicht?

Hier der Link auf das YouTube-Video: https://www.youtube.com/watch?v=G8ORMptjSk8

Weiß jemand, ob es Aussicht auf Erfolg hat, dagegen gerichtlich vorzugehen? Oder darf der das wirklich?

Hallo,
du bist der Typ, der da hochgeklettert ist und Frühsport macht? Habe ich das richtig verstanden?

Da du ein Kapuzenshirt auf hast und somit nicht zu erkennen bist, dürftest du keine Chancen haben. Zumal ein Gericht dir sicherlich erstmal ein Verwarnungsgeld aufbrummt.

Aber triff dich doch mal mit dem Video-Blogger. Vielleicht könnt ihr zusammen in Frankfurt ein paar coole Videos machen. Miteinander reden ist oft erstmal der beste und sogar effektivste Weg.

Viele Grüße
Matias

Bist du der „Hampelmann“, der mehr oder weniger nur von der Seite zu sehen ist?

das würde unter „zeitgeschichte“ Fallen, oder war dies eine öffentliche Aktion, dann darf dies ebenfalls verwendet werden. §23

Wie kommst du denn darauf??? Bitte mal begründen!

Gruß
Falke

Ich halte es für einen glasklaren Verstoß. Das hat nichts mit Zeitgeschichte zu tun. Die Öffentlichkeit hat kein Interesse, dich beim „Frühsport“ zu sehen. Auch bist du nicht lediglich Beiwerk! Fordere Unterlassung und Löschung ein.

Achja, trotzt Kapuze bist du natürlich erkennbar. Es reicht hierfür alleine die Möglichkeit aus, erkannt werden zu können!

Gruß