Frage zu Rechte der Telemedien

Hallo kann mir jemand helfen?

Ein Radakteur erfährt bei einer Recherche über einen Minister,dass in der Öffentlichen Landesbibliothek ein Dokument über einen Skandal in den besagter Minister verwickelt sein soll,vorhanden ist.Als er sich vor Ort informieren will,verweigert der Leiter der Bibliothek die Einsichtnahme im Hinblick auf den zurzeit stattfindenden Wahlkampf!

Meine Frage ist das Verhalten des Bibliothekleiters zulässig?

Ich denke her das es nicht zulässig ist.Da es eine öffentlichen Einrichtignug ist.Bin mir aber sich Hundertprotzentig sicher.Kann mir jemand helfen?

Welche Bibliothek ist das denn?

Schau doch mal nch ob du für deine LAndesbibliothek eine Satzung findest.

Da steht vielleicht drin wer, wann, wie Zugriff auf was hat.

Wenn nicht erfährst Du so wenigstens wer diesem Bibliotheksleiter überstellt ist, bzw wer da sonst noch so im Vorstand ist.

Evtl findet sich da ja wer, der besagtem Politiker keine Schonzeit gewähren will:wink:

Dies ist ein Aufgabe meiner Studienarbeit.Nur leider bin ich mir nicht ganz sicher.Trotzdem Danke für deine schnelle Antwort .

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