Ein Radakteur erfährt bei einer Recherche über einen Minister,dass in der Öffentlichen Landesbibliothek ein Dokument über einen Skandal in den besagter Minister verwickelt sein soll,vorhanden ist.Als er sich vor Ort informieren will,verweigert der Leiter der Bibliothek die Einsichtnahme im Hinblick auf den zurzeit stattfindenden Wahlkampf!
Meine Frage ist das Verhalten des Bibliothekleiters zulässig?
Ich denke her das es nicht zulässig ist.Da es eine öffentlichen Einrichtignug ist.Bin mir aber sich Hundertprotzentig sicher.Kann mir jemand helfen?