Frage zu Rechtsberatungsgesetz

Hallo,

dürfte man freiberuflich Dienste anbieten, wie z.B. Überprüfung von Bescheiden und Verfassen von Widersprüchen (z. B. Wohngeld, AlG, Steuerbescheid etc.), oder wäre dies unerlaubte Rechtsberatung?

Ich vermute ja.

Danke vorab TM

Ein Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus und darf das - Sie sind das wohl nicht?

Bei einer Gewerbeanmeldung merken Sie , ob Sie das dürfen: mal beim Gewerbeamt anrufen!

E.

Bei einer Gewerbeanmeldung merken Sie , ob Sie das dürfen

Hallo
Für eine freiberufliche Tätigkeit wäre es Unsinn, ein Gewerbe anzumelden.
Grüße
Ulf

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