Frage zu Rechtsformen der Unternehmen

Hallo,
ich habe einige Fragen zum Thema Rechtsformen:

a) haften die Komplementäre einer Kommanditgesellschaft alle gesamtschuldnerisch (also wie bei der OHG)?

b) besteht die Möglichkeit, eine Personengesellschaft oder Einzelunternehmen zu beerben oder wird das Unternehmen immer ausgelöscht mit dem Tod eines Gesellschafters/des Unternehmers?

c) zu GmbH & Co. KG: Welche steuerlichen Vorteile hat diese Rechtsform?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
dm

Hallo,
ich habe einige Fragen zum Thema Rechtsformen:

a) haften die Komplementäre einer Kommanditgesellschaft alle
gesamtschuldnerisch (also wie bei der OHG)?

Ja, Komplementäre haften den Gläubigern gegenüber persönlich und gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der KG (§ 128 HGB).
Insofern besteht für diese Gesellschafter kein Unterschied zur oHG! Im Innenverhältnis kann die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten zwar durch den Gesellschaftsvertrag zwar begrenzt oder ausgeschlossen werden, aber nicht gegenüber Dritten! Der Komplementär haftet ab Eintritt in die Gesellschaft für die zum Zeitpunkt des Eintritts bestehenden Schulden. Ausgeschiedene Gesellschafter haften noch fünf Jahre nach dem Austritt für Verbindlichkeiten, die im Zeitpunkt des Ausscheidens begründet waren.

b) besteht die Möglichkeit, eine Personengesellschaft oder
Einzelunternehmen zu beerben oder wird das Unternehmen immer
ausgelöscht mit dem Tod eines Gesellschafters/des
Unternehmers?

Das war m. W. bis Ende der 90er Jahre so, dass der Tod eines Gesellschafters zur Auflösung der Gesellschaft führte.

Die KG bleibt gemäß
§ 131 Abs. 3 Nr. 1 HGB beim Tode des Komplementärs bestehen und wird unter den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt.

M.W. ist es heute so, dass die Beteiligung im Wege der sog. Sonderrechtsnachfolge(auch Sondererbfolge genannt) auf den (die) Erben über.

c) zu GmbH & Co. KG: Welche steuerlichen Vorteile hat diese
Rechtsform?

Die Beleuchtung dieser Frage würde eine synoptische Betrachtung aller Rechtsformen von Unternehmen erforderlich machen.

Sorry, das Steuerrecht kenne ich nicht detailliert genug um eine zuverlässige Antwort geben zu können.

M.Abels

Guten Tag. Bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Leider wurde meine e-mail Adresse nicht geändert. Ich kann Ihnen hierzu keine Aussagen geben, da dies nicht mein Fachgebiet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Naumann