Hallo liebe Wissende,
ich hoffe, ich bin mit meiner Frage im richtigen Brett. Wenn nicht, bitte kurz mitteilen.
Im Mutterschutzgesetz ist unter § 16 folgendes geregelt:
„Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.“
Gilt dies auch, wenn die Frau ihren Arbeitsplatz früher verlässt um den Arzt an ihrem Wohnort zu besuchen. Kann die Frau dann als Arbeitsende den Zeitpunkt der Beendigung des Arztbesuches angeben? Was ist mit der Fahrtzeit zum Arzt, gilt diese dann auch als Arbeitszeit?
Wäre schön, wenn jemand eine Antwort auf meine Fragen wüsste.
LG,
Jil