Frage zu Richtlinien bei der Beantragung einer Kur

Liebe/-r Experte/-in,
ich wollte für mich und meinen Sohn (Autist)eine Mutter-Kind-Kur beantragen, jetzt habe ich eine Ablehnung bekommen. Ich war bis zum 17.07.2007 in Kur. Somit ist dieses Jahr im Juli die 4 Jahresfrist zu Ende. Ich hatte auch in meinem Antrag geschrieben, dass ich erst in den Sommerferien (ab dem 25.07.2011) fahren kann. Die Krankenkasse beruft sich nun darauf das die 4 Jahre „jetzt“ aber noch nicht um wären.

Gibt es denn einen Paragraphen, dass ich nicht vor Ablauf der 4Jahresfrist eine Kur für nach Ablauf dieser Frist beantragen kann? Zählt in diesem Fall wirklich der Antragszeitpunkt oder der tatsächliche Kurzeitpunkt. Wir sind beide wirklich schwer Kurbedürftig. Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat!

Mit freundlichen Grüßen

Anja