Frage zu Riesterrente Zulage 2004

Hi !

Ich habe vor einiger Zeit meinen Antrag auf Altersvorsorgezulage 2003 bekommen.
Da ich dieses Jahr im zweiten Jahr dabei bin erhöht sich der Beitrag auf 2% vom versicherungspflichtigen Einkommen.

Leider war ich 2003 ein halbes Jahr Arbeitslos.
Wie errechnet sich hier der Beitrag für 2004 ??

Beispiel: 15.000 EUR von Arbeitgeber 1.1.03-30.6.03
5000 EUR vom Arbeitsamt 1.7.03 - 30.12.03

Muss ich hier nur die 15.000 EUR berücksichtigen ??

Danke für eure Antworten !

Grüsse BirneX

Moin auch,
auch das Einkommen, welches vom AA bezahlt wird unterliegt der Bewertung. Du gehörst durch den bezug des Alo-Geldes zu dem geförderten Personenkreis und somit werden auch die Einkommen berechnet. Auszug

Zu den Pflichtversicherten gehören im Einzelnen:

* Arbeitnehmer und Auszubildende
* Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige
* Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe (einschließlich Berechtigter, deren Leistungen aufgrund der Anrechung von Einkommen oder Vermögen ruht)(ab 1.1.2005 Arbeitslosengeld II), Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld oder Vorruhestandsgeld

Zu finden unter:
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/rente/4738.cfm

Gruß
Martin