Hallo Miteinander,
ich habe eine allgemeine Frage zu Mietwohnungen. Angenommen man schaut sich eine Wohnung an welche im Dachgeschoss liegt. Die Sonne scheint hier den ganzen Tag, bzw. die Helligkeit ist immer gegeben. Muss bei solchen Wohnungen ein Sonnenschutz vom Vermieter angebracht werden?
Bei einer Wohnung im EG sind ja auch an allen Fenstern Rollos, hat man als Mieter dann auch ein Recht innerhalb einer Dachgeschosswohnung? Solche Rollos selbst anzubringen sind meiner Meinung nach sehr teuer und aus diesem Grund würde mich das Ganze doch mal interessieren.
Ich hoffe ihr könnt meine Frage beantworten.
Vielen Dank vorab.
MFG
Hallo
ich habe eine allgemeine Frage zu Mietwohnungen. Angenommen
man schaut sich eine Wohnung an welche im Dachgeschoss liegt.
Die Sonne scheint hier den ganzen Tag, bzw. die Helligkeit ist
immer gegeben. Muss bei solchen Wohnungen ein Sonnenschutz vom
Vermieter angebracht werden?
Nein, aber der Interessent muss ja auch nicht zum Mieter werden.
Bei einer Wohnung im EG sind ja auch an allen Fenstern Rollos,
hat man als Mieter dann auch ein Recht innerhalb einer
Dachgeschosswohnung?
Das habe ich nicht verstanden. Ein Recht? Auf Rollos? Aus der Tatsache, dass andere Mieter Rollos haben ergibt es sich jedenfalls nicht.
Solche Rollos selbst anzubringen sind meiner Meinung nach sehr teuer
Also wenn der Vermieter sie anbringt, sind sie auch nicht günstiger.
und aus diesem Grund würde mich das Ganze doch mal interessieren.
Ist es denn jetzt ausreichend erörtert?
Ich hoffe ihr könnt meine Frage beantworten.
Ich hoffe, das konnte ich, wenn nicht, ruhig nochmal nachfragen.
LG
Der Kater
Nein
Auch die Rollos im EG sind eine freiwillige Leistung des Vermieters. Diese könnten uU die Vermietbarkeit steigern, vermutlich wurden sie deshalb eingebaut.
vnA
Vielen Dank für die Info. Wollte nur wissen ob es eine Grundausstattung gibt 
Davon ausgehend, dass die Dachfenster Rollos haben welche man von aussen verschließen kann und diese Defekt sind hat man dann ein Recht, dass diese repariert werden?
LG