Frage zu Rückkaufswert Rentenversicherung

Hallo zusammen,
wer kann mir das erklären?

  1. Person 50 Jahre alt, hat noch 12 Jahre einzuzahlen, bisher 3.800 eingezahlt, Rückkaufswert 3.700
  2. Person 32 Jahre, zahlt noch 30 Jahre ein, bisher auch 3.800 eingezahlt, Rückkaufswert 2.500
    Beides sind Frauen, haben zum gleichen Zeitpunkt abgeschlossen. Es handelt sich um eine Pensionszusage, Rentenversicherung.
    Wie kann es sein, dass 2 Frauen bisher gleich eingezahlt haben, aber der Rückkaufswert der jüngeren Frau so viel niedriger ist?
    Die Auskunft der Versicherung: Das liegt daran dass die jüngere Frau noch so lange einzahlen soll. Ist das logisch? Die Kosten sind doch für beide Verträge gleich, oder nicht?
    Petra

Guten Tag Petra,
die Kosten für so einen Vertrag richten sich nach dem zu erwartenden
Beitragsumfang über die Laufzeit. Das bedeutet, dass für den Vertrag der jüngeren Frau mit der längeren Laufzeit eine höhere Beitragssumme
und demzufolge auch höhere Abschlusskosten anfallen. Diese
Kosten werden regelmäßig mit den ersten Beiträgen verrechnet.
So kommt es, dass bei dem Vertrag für die jüngere Frau mehr abgezogen wurde und der Rückkaufswert geringer ausfällt.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günther,

Guten Tag Petra,
die Kosten für so einen Vertrag richten sich nach dem zu
erwartenden
Beitragsumfang über die Laufzeit. Das bedeutet, dass für den
Vertrag der jüngeren Frau mit der längeren Laufzeit eine
höhere Beitragssumme
und demzufolge auch höhere Abschlusskosten anfallen. Diese
Kosten werden regelmäßig mit den ersten Beiträgen verrechnet.
So kommt es, dass bei dem Vertrag für die jüngere Frau mehr
abgezogen wurde und der Rückkaufswert geringer ausfällt.
Gruß
Günther

das war aber eine schnelle Antwort, herzlichen Dank! Also nur an den höheren Abschlußkosten, das ist aber eine Menge unterschied. Leider muss meine Freundin (die Jüngere) den Vertrag kündigen. Sie ist darüber auch ganz unglücklich, aber ihr Mann hat seine Arbeitsstelle verloren und in seinem Alter und seinem Beruft wird er nicht so schnell wieder einen Job haben. Und sie haben noch einige Schulden und die wollen sie jetzt so stark wie möglich reduzieren.
Kann man so eine Rentenversicherung Pensionskasse eigentlich auch verkaufen z. B. Cash Life, oder ist das nicht möglich?
Petra

Hallo Petra,
Kündigung Pensionskasse ist nicht möglich, nur Beitragsfreistellung
Ich bezweifel, dass Cash Life etc. Interesse an dem Vertrag haben;
Hintergrund ist die relativ lange Laufzeit sowie die spätere
Belastung des Vertrages mit Steuern; aber: dort einfach mal nachfragen, kostet nichts.
Gruß

Kündigung ist möglich, das hat mir die Versicherung bestätigt.
Petra

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Kündigung ist möglich. Fragt sich nur, ob die gute Frau auch weiß, dass bei einer Auszahlung Sozialabgeben und Steuern auf den Auszahlungsbetrag fällig werden.
Ein Verkauf an eine CashLife etc. dürfte gar nicht gehen, da dies, wenn überhaupt, nur der Versicherungsnehmer machen kann. Und das ist der Arbeitgeber.
Und wie immer in solchen Sachverhalten: Ob die Kundin wusste, auf was sie sich beim Abschluss eingelassen hat? Frag mich nur, wie man immer noch diesen Müll verteidigen kann.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Guten Tag Petra,
ein noch lange laufender Vertrag - unabhängig von seiner Art
und der damit verbundenen Besonderheiten - ist deswegen für den
Zweitmarkt unattraktiv, weil der erst spät einsetzende Zinseszinseffekt abgewartet werden muss. Das heißt, ein Aufkäufer
muss ebenso lange Geduld mitbringen, wie der Kunde sie viel zu
oft nicht hat. Dadurch verringert sich die Rendite für den Aufkäufer
und die Differenz zwischen seinem Angebot und dem Rückkaufswert
der Gesellschaft für den Vertrag ist nur gering. Damit schwindet
auch der Vorteil für den Kunden.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Kündigung ist möglich. Fragt sich nur, ob die gute Frau
auch weiß, dass bei einer Auszahlung Sozialabgeben und Steuern
auf den Auszahlungsbetrag fällig werden.

DB, ganz ehrlich Du kannst es nicht lassen. Du bist extrem verbiestert!
Die Dame hat ja KEINERLEI Lohnsteuer und KEINERLEI
Sozialabgaben im Rahmen ihres Beitrages gezahlt. Die hat ihr der Staat zum Zwecke einer Altersversorgung gewährt. D.h. erst ab Renteneintritt (bäldestens mit 60J.) sind diese GESCHENKE auch realisiert! Das ist doch SOOOOWAS VON LOGISCH! Deswegen ist Deine ach so vorwurfsvolle Frage völlig deplatziert! Der Rückkaufswert ist die eine Sache, die unberechtigt bekommenen Steuer- und Soz.vers.-Vorteile die andere!

Ein Verkauf an eine CashLife etc. dürfte gar nicht gehen, da
dies, wenn überhaupt, nur der Versicherungsnehmer machen kann.
Und das ist der Arbeitgeber.

Das ist nicht das Problem - AN und AG könnten sich ja vereinbaren. Grundsätzlich kauft Cash-Life aber keine bAV dieser Art!

Und wie immer in solchen Sachverhalten: Ob die Kundin wusste,
auf was sie sich beim Abschluss eingelassen hat?

Ja ist klar, die Dame hat die bAV abgeschlossen - nicht um später eine lebenslange Rente zu bekommen, sondern um sie nach kurzer Zeit für eine finanziellen Engpass aufzulösen! (Dieses, unter diesen Umständen, überhaupt zu machen, halte ich sowieso für einen Witz! Da würde ich lieber meine Verwandt- und Bekanntschaft abklappern, um die paar Mäuse zu bekommen, geschweige denn meine bAV aufzulösen! Wie langt hält dieser Betrag eigentlich?)

Frag mich

nur, wie man immer noch diesen Müll verteidigen kann.

So langsam schließe ich mich der Meinung von ThM an, dass Du (ich persönlich sage: in manchen Bereichen) gänzlich unbewaffnet bist!

Gruß und geifere weiter!

2 „Gefällt mir“

DB, ganz ehrlich Du kannst es nicht lassen. Du bist extrem
verbiestert!
Die Dame hat ja KEINERLEI Lohnsteuer und KEINERLEI
Sozialabgaben im Rahmen ihres Beitrages gezahlt. Die hat ihr
der Staat zum Zwecke einer Altersversorgung gewährt. D.h. erst
ab Renteneintritt (bäldestens mit 60J.) sind diese GESCHENKE
auch realisiert! Das ist doch SOOOOWAS VON LOGISCH! Deswegen
ist Deine ach so vorwurfsvolle Frage völlig deplatziert! Der
Rückkaufswert ist die eine Sache, die unberechtigt bekommenen
Steuer- und Soz.vers.-Vorteile die andere!

Für mich ist es klar, für dich sowieso. Ob aber die Fragestellerin davon weiß? Und du findest die Frage vielleicht vorwurfsvoll, ich jedoch nicht.

Das ist nicht das Problem - AN und AG könnten sich ja
vereinbaren. Grundsätzlich kauft Cash-Life aber keine bAV
dieser Art!

Sehe ich auch so.

Ja ist klar, die Dame hat die bAV abgeschlossen - nicht um
später eine lebenslange Rente zu bekommen, sondern um sie nach
kurzer Zeit für eine finanziellen Engpass aufzulösen! (Dieses,
unter diesen Umständen, überhaupt zu machen, halte ich sowieso
für einen Witz! Da würde ich lieber meine Verwandt- und
Bekanntschaft abklappern, um die paar Mäuse zu bekommen,
geschweige denn meine bAV aufzulösen! Wie langt hält dieser
Betrag eigentlich?)

Wenn die Frau nur diese eine finanzielle Anlage getätigt hat, ist sie grottenschlecht beraten. Da gibt es nichts zu erwidern.
Und so wie es aussieht, dreht es sich genau darum. Sind natürlich nur Vermutungen.

So langsam schließe ich mich der Meinung von ThM an, dass Du
(ich persönlich sage: in manchen Bereichen) gänzlich
unbewaffnet bist!

Das sind die Argumente eines Diskussionsteilnehmers, der genau mit solchen Anlagen seinen Lebensunterhalt verdient.
Ich nehm es dir nicht übel, auch eine Wahrsagerein ist sich ihrer Zauberkunst sicher, dabei sind vor allem logisch denkende Menschen vom Gegenteil fest überzeugt. Und nun?
Ist es nicht faszinierend, wie oft Fragen zu solchen Themen hier auftauchen? Klar, ich schreib die selbst hier rein :smile:))
Cooler, du machst echt Spaß! ThM aber auch, hab selten jemand getroffen, der seine Nase so hoch erhoben trägt.

Gruß und geifere weiter!

Versuch doch auch mal, ein klein wenig Anstand zu wahren, ich geb mir auch größte Mühe. Oder kannst du das nicht?

Schönes Wochenende

So langsam schließe ich mich der Meinung von ThM an, dass Du
(ich persönlich sage: in manchen Bereichen) gänzlich
unbewaffnet bist!

Gruß und geifere weiter!

Hallo cooler,
Wo Du Recht hast…
schöne Grüße aus Bremen

2 „Gefällt mir“

Hallo Jörg,
irgendjemand musste es ja mal aussprechen!
auch schöne Grüße aus BaWü

P.S. Ich hätte ja nichts gegen eine sachliche Auseinandersetzung mit DB - aber er bezeichnet Anlagen, die irgendwie im Verbund mit Versicherungen sind, grundsätzlich als Müll. Seien sie auch noch so als Alternative zu seinen Vorschlägen geeignet!
Eigentlich braucht man seine Postings gar nicht mehr durchzulesen. Es dreht sich sowieso alles nur um „Zillmer“ oder „Nichtzillmer“. Er lebt in dem Wahn, dass eine Versicherungs-Altersversorgung grundsätzlich nach 2-3 Jahren für finanzielle Engpässe herhalten muss.
Auf die anderen Vorteile (steuerliche Vorteile,Insolvenzsicherheit z.B. bei d. Rürup-Rente, Hartz IV-Sicherheit bei bAV und Riester und Rürup, usw, usw…) geht er überhaupt nicht ein! Deshalb ist es weitgehend zwecklos mit ihm!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Wer lesen kann ist klar im Vorteil: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Aber wahrscheinlich passte es nicht ins Weltbild

Ach ja, ein Sternchen gibt es auch von mir für diese weise Feststellung :smile:))

Für beide.

Frag mich
nur, wie man immer noch diesen Müll verteidigen kann.

Ja lieber Dirk, der Versuch einer objektiven Darstellung in einem sehr aufwändigen Posting (leider etwas praxisfremd und auch etwas tendenziös, da die Dinge, diefür Deine „feindliche“ Anlage in negativer Weise herhalten müssen, wesentlich drastischer formuliert werden)wird leider immer wieder durch solche Äußerungen widerlegt!

Na dann, was ist daran praxisfremd? Geht es nicht, darf es nicht sein?
Oder scheitert es nur an der Provision, die nicht sofort verdient ist?

Was daran ist tendenziös? Und was verstehst du unter einer „feindlichen“ Anlage?. Wenn irgendeine Feststellung in diesem beitrag nicht richtig ist, solltest du es beim Namen nennen und nicht diesen allgemeinen Rundumschlag, ähnlich „alles Falsch“, von dir geben. Das ist alles andere als sachlich.

Ja lieber Dirk, der Versuch einer objektiven Darstellung in
einem sehr aufwändigen Posting (leider etwas praxisfremd und
auch etwas tendenziös, da die Dinge, diefür Deine „feindliche“
Anlage in negativer Weise herhalten müssen, wesentlich
drastischer formuliert werden)wird leider immer wieder durch
solche Äußerungen widerlegt!

Der Hauptpunkt meines Postings war …„Müll“…siehe oben!
Einmalig eine vermeintlich objektive Stellung zu beziehen und dann bei jedem weiteren Posting sein wahres Gesicht zu zeigen(siehe „Müll“), das war der Anlass!
Äußere Dich erstmal hierzu, bevor ich auf Deine weiteren Fragen eingehe!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Hauptpunkt meines Postings war …„Müll“…siehe oben!
Einmalig eine vermeintlich objektive Stellung zu beziehen und
dann bei jedem weiteren Posting sein wahres Gesicht zu
zeigen(siehe „Müll“), das war der Anlass!
Äußere Dich erstmal hierzu, bevor ich auf Deine weiteren
Fragen eingehe!

Das Wort „Müll“ ist nicht weniger weltfremd wie dein „vermeintlich objektiv“.
Du wirfst mir Unsachlichkeit vor, um im selben Satz einen kleinen Hieb in meine Richtung auszuteilen. Freust du dich eigentlich so sehr darüber?
Ich freu mich auch. Zur Erklärung des Wortes „Müll“:
Schon einige mal dargestellt, schließe ich mich der Empfehlung des BDV an und rate ab, eine Versicherung mittels Sparplan zu besparen. Die Nachteile liegen auf der Hand und konnten bisher nicht widerlegt werden.
Und wenn wir weitergehen und uns eine PK ansehen, die mit den gleichen Nachteilen gesegnet ist, rate ich auch hiervon ab. Wie man unschwer erkennen kann, in mindestens diesem Fall völlig berechtigt. Wie in vielen anderen Fällen vorher auch schon.
Und ich bleibe dabei, wer eine gezillmerte PK, DV oder Rückdeckungsversicherung abschließt, wird immer wieder darauf stoßen, dass die Vorteile sehr oft nur theoretischer Natur sind. Eben weil es heutzutage nicht zwingend so ist, dass ein Arbeitnehmer immer Arbeitnehmer bleibt. Manchmal wird er arbeitslos, manchmal geht er in die Selbstständigkeit oder wird Beamter. In all diesen Fällen hat er kräftig Abschlusskosten auf die zu erwartende Beitragssumme gezahlt und wird völlig überrascht feststellen, dass er dies umsonst getan hat.
Deswegen bleibe ich dabei: MÜLL!
Wäre dies eine PK mit ungezillmerter Kostenverteilung, wäre deutlich mehr im Topf. Man stellt sie beitragsfrei und lässt sie laufen. Fertig: kein Müll.
Das ist nun einmal meine Sicht der Dinge, wünsche dir noch einen schönen Restsonntag.
Eine Antwort kannst du dir schenken, wird sowieso nur eine Verdrehung der Aussagen kommen. Ähnlich dem „vermeintlich objektiv“.
Wenn du wenigstens erklärt hättest, wieso du es als vermeintlich bezeichnet hast, aber damit wirst du wohl Probleme haben.
Sehr objektiv, wenn von einem Vermittler von PK eine Verteidigung dieser zu lesen ist.

Zillmerung
Hallo Petra,

obwohl ich wie einige der Diskutanten der Meinung bin, dass eine Kündigung möglicherweise ungünstig ist (also Alternativen durchrechnen!), sollte dringend geprüft werden, inwieweit die Zillmerung der bAV nötig war.

Viele Grüße,
Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]