Hallo, Marco,
bei der Betrachtung von Rufnummern muss man zunächst einmal die gesamte Rufnummer betrachten, d.h. inclusive der Ortsvorwahl (ohne die führende 0).
Der Rufnummernplan sieht für alle Ortsnetze maximal 11 stellige RN vor. (historisch gewachsen gibt es noch Ortsnetze bei denen die Rufnummernlänge auf 10 Stellen begrenzt ist)
Für Anlagenanschlüsse ist jedoch überall ab Okt. 05 elfstelligkeit vorgesehen.
Für bereits vergebene Rufnummern gibt es einen Bestandsschutz, sodass es durchaus auch kürzere Rufnummern geben kann. (Wir z.B. haben für unseren ISDN-Anschluß drei RN, davon eine 8-stellig, zwei 9-stellig, Allerdings haben wir die 8stellige RN bereits seit mehr als 30 Jahren 
Für Telefonanlagen (größere Firmen, Hotels o.ä.) werden von den Netzbetreibern entsprechend des Bedarfes Rufnummernbereiche ausgegeben (zusammenhängende Rufnummern). Der Einfachheit halber beginnen diese Bereiche meist mit der Durchwahl 0, die der Zentrale zugewiesen wird.
Die Schreibweise 0234-5678-0 macht also deutlich, dass es sich um einen Anlagenanschluss handelt. Dahinter können also bis zu 4-stellige Durchwahlanschlüsse erreichbar sein. Die etwas kleinere Firma nebenan hat vielleicht die Rufnummer 0234-56789-0. Damit sind dann nur noch dreistellige Durchwahlen verfügbar.
Und der Privatmann in dieser Straße hat vielleicht dann eine Rufnummer 0234-56789012 (eine elfstellige RN - die Null vorweg fällt ja bei der Zählung weg.)
Grüße
Eckard