Hallo,
eben stieß ich im internet auf diverse Definitionen für Kfz, u.a.
auch Bedingungen für Saisonkennzeichen
Da steht dann (Auszug)
Abstellen während der Ruhezeit auf Privatgrund verboten
Das kann ich mir nicht erklären. Weshalb darf man das Fahrzeug denn
nicht auf Privatgrund, also auch z.B. Garage, abstellen?
Gruß
TeeBird
hier die URL
http://www.hmt-auto.de/infodienst.htmFrage zu Saisonkennzeichen
Mh wieso des da steht - k.a.
Mein Bruder hat 2 Auto’s,auch mit Saisonkennzeichen.Hab den mal gefragt:
Wenn das Kennzeichen nicht gilt, zb. Zeitraum 04-11 und es is der Monat 12, dann darf das Auot nur auf Privatgrundstücken stehen aber nicht auf der Straße, da das Auto kein Versicherungsschutz hat.
Er stellt des Winterauto bzw. Sommerauto immer in ne Tiefgarage, wo er nen Doppelparker für’s Jahr gemietet hat, zahlt da lt. Aussage 200 / Jahr für beide Auto’s.
lg Blue
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Hallo,
auch Bedingungen für Saisonkennzeichen
Da steht dann (Auszug)
Abstellen während der Ruhezeit auf Privatgrund verboten
Völlig falsch, Du MUßT die Kiste auf Privatgrund abstellen, denn außerhalb der „Saison“ besteht kein regulärer Versicherungsschutz !!
Alle Fahrzeuge die als „nicht zugelassen“ gelten müssen auf Privaten Grund und Boden, auch abgelaufene Kurzzeitkennzeichen.
gruß
dennis
Danke, Ihr beiden…
das macht auch mehr Sinn. Scheint also ein Dreckfühler zu sein oder
der Schreiber hat was verwechselt
Gruß
TeeBird