Liebe Forumsgemeinde,
ich möchte euch um eure Meinungen und Ratschläge zu folgendem Sachverhalt bitten:
Meine Mutter hat vor rund 15 Jahren eine Bürgschaft bei der Bank abgeschlossen. Sie bürgt für ihre Schwester. Ich weiß nicht, ob es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft handelt.
Der Kredit ist nun seit längerer Zeit notleidend. Die Bank tritt nun an meine Mutter heran. Meine Mutter ist liquide, also nicht finanziell überfordert.
Die Schwester zahlt den Kredit nicht ab, hat aber meines Wissens Gütergemeinschaft mit ihrem Mann, welcher bald das Haus seiner Mutter erben wird, oder evtl. schon überschrieben bekommen hat. Die Schwester hat auch nicht Privatinsolvenz o. ä. beantragt, ist m. M. n. also NICHT pleite.
Meine Frage: kann die Bank an meine Mutter rantreten, obwohl ihre Schwester womöglich gar nicht zahlungsunfähig ist (da Sachvermögen ihres Mannes vorhanden?). Ausserdem hat die Schwester auch einen Job und verdient Geld. Wg. diverser Streitigkeiten möchte die Schwester meiner Mutter eins auswischen und die Schulden auf sie abdrücken. Geht das so ohne Weiteres, oder muss sie erst insolvent sein? Lt. Aussage eines Bänkers wurde bei der Schwester die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Die Bank versucht also erst noch, das Geld von ihr direkt zu bekommen. Aber wenn in absehbarer zeit nichts zu holen ist, muss meine Mutter dann wirklich dafür grade stehen? Hilfe… es geht um eine fast 6-stellige Summe. Und die Bank hat meine Mutter bereits mit der Aufforderung zum Gespräch, sowie dem derzeitigen Stand der Schulden ein Schreiben geschickt…
Besten Dank vorab!
Eva
Hallo,
es kommt (wie immer) darauf an.
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann sich die Bank aussuchen, von wem sie das Geld anfordert. Sie wird also, sobald auch nur eine Rate fehlt, an den Bürgen herangehen.
Bei einer Ausfallbürgschaft muss die Bank den Ausfall der Forderung nachweisen.
Oft (eigentlich immer) steht jedoch im Bürgschaftsvertrag was von „Verzicht auf die Einrede der Vorausklage“ - d.h. die Bank darf behaupten, dass ein Ausfall vorliegt und der Bürge ist dran - er darf nicht geltend machen, dass die Bank vorher im Klageverfahren hätte versuchen können, das Geld einzutreiben.
Zum Güterverhältnis der Tante: Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft? Im letzteren Fall steht dem Mann das Haus alleine zu.
Gruß
HaweThie
hm, die Bank leitet aber angeblich eine Zwangsvollstreckung ein. So wie ich das verstanden habe, müsste die Bank das bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft erst gar nicht machen, sondern könnte gleich an meine Mutter rantreten. Dann hoffe ich, dass es sich um eine Ausfallbürgschaft handelt. Werde dies heute Abend gleich mit Mama klären.
Was mir Angst macht ist die Tatsache, dass meine Mutter die Schulden am Hals haben könnte, obwohl meine Tante gar nicht pleite ist…
die Tante hat Gütergemeinschaft mit ihrem Mann, keine Zugewinngemeinschaft. Diese Tatsache würde aber bei einer selbstschuldnerischen Bürgschafts nichts ändern, oder?
Was mir Angst macht ist die Tatsache, dass meine Mutter die
Schulden am Hals haben könnte, obwohl meine Tante gar nicht pleite ist…
So sieht es wohl aus. Allerdings kann sich die Mutter, wenn bei ihrer Schwester etwas zu holen ist, bei der Schwester schadlos halten. Der Ehemann der Schwester wird nicht automatisch für die Schulden seiner Frau einstehen müssen, also wird die Erbschaft des Schwagers Deiner Mutter nicht unbedingt helfen.
mir fällt grad noch was ein:
meine Mutter erzählte mal, dass ihr Schwager damals den Darlehensvertrag mitunterzeichnet hat - kann er trotzdem nicht zur Begleichung der Schulden herangezogen werden, obwohl beide Ehegatten unterzeichnet haben?
meine Mutter erzählte mal, dass ihr Schwager damals den
Darlehensvertrag mitunterzeichnet hat - kann er trotzdem nicht
zur Begleichung der Schulden herangezogen werden, obwohl beide
Ehegatten unterzeichnet haben?
Natürlich, unter diesen Umständen ja.
Hi erstma,
Meine Frage: kann die Bank an meine Mutter rantreten, obwohl
ihre Schwester womöglich gar nicht zahlungsunfähig ist (da
Sachvermögen ihres Mannes vorhanden?). Ausserdem hat die
Schwester auch einen Job und verdient Geld. Wg. diverser
Streitigkeiten möchte die Schwester meiner Mutter eins
auswischen und die Schulden auf sie abdrücken. Geht das so
ohne Weiteres, oder muss sie erst insolvent sein? Lt. Aussage
eines Bänkers wurde bei der Schwester die Zwangsvollstreckung
eingeleitet. Die Bank versucht also erst noch, das Geld von
ihr direkt zu bekommen. Aber wenn in absehbarer zeit nichts zu
holen ist, muss meine Mutter dann wirklich dafür grade stehen?
Hilfe… es geht um eine fast 6-stellige Summe. Und die Bank
hat meine Mutter bereits mit der Aufforderung zum Gespräch,
sowie dem derzeitigen Stand der Schulden ein Schreiben
geschickt…
Zu deinen Fragen erstmal, kommt darauf an was es für ein Bürgschaftsvertrag war und wie der im Detail ausgearbeitet ist. Hinzu kommt das der Vertrag vor 15 Jahren abgeschlossen wurde, ich weiß nicht wie die Standardbürgschaftsverträge der Banken damals ausgesehen haben.
Gehen wir mal vom heutigen Standard aus, wäre es eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Heißt, die Bürgschaft ist so aufgebaut, dass die Bank theoretisch bei Fälligstellung des Kredites, ohne vorher eine Zwangsvollstreckung beim eigentlichen Kreditnehmer durchzuführen, sofort auf den Bürgen zukommen kann.
Heißt ja deine Mutter müßte an die Bank zahlen, aber das heißt nicht, das die Forderung dann erloschen ist, sondern wenn der Bürge zahlt, geht die Forderung auf den Bürgen über und deine Mutter könnte dann schuldrechtliche Maßnahmen gegen ihre Schwester einleiten.
Wenn dann da aufgrund Gehalt über Pfändungsfreigrenze etc, Geld zu holen ist würde es dann deine Mutter erhalten.
Auf das Haus was der Ehemann der Schwester deiner Mutter bald aus Erbschaft erhält würde ich nicht unbedingt hoffen. Zu einem hängt es von dem Güterstand deiner Tante und ihres Ehemannes ab, zweitens meine ich mich entsinnen zu können, das bei Erbschaften diese sowieso ,unabhänig des Güterstandes, nicht mit in den Besitz des Ehepartners fallen. Bin mir da aber nicht sicher, dass sollen dir mal die Erbrechtsspezialisten hier unter uns mal klarstellen.
Mein Tipp, bevor deine Mutter zahlt, geht mal zu einem Fachanwalt mit dem Bürgschaftsvertrag und lasst euch ausführlich beraten. Vielleicht gibt es ja doch noch juristische Möglichkeiten, aufgrund Rechtsprechung der letzten 15 Jahre, sich doch noch aus diesem Bürgschaftsvertrag rauszuwinden. Bei solchen Sachen ist es ratsam die 200-300€ für die Beratung mal auszugeben.
die Tante hat Gütergemeinschaft mit ihrem Mann, keine
Zugewinngemeinschaft. Diese Tatsache würde aber bei einer
selbstschuldnerischen Bürgschafts nichts ändern, oder?
Hallo nochmal,
bei Gütergemeinschaft (ungewöhnlich, da besonders vereinbart werden muss) gehört allen alles zur Hälfte, d.h., deine Mutter hätte auch vom Erbe etwas.
Sie kann sich, falls die Bank an sie herangeht, alles später wiederholen und da auch in das Vermögen vollstrecken lassen.
Die Bank ist, wie gesagt, bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft frei, von wem sie sich das Geld holt.
Gruß
HaweThie
Der Schwager erbt das Haus seiner Mutter.
Warum hat dann meine Mutter was davon? Versteh ich grad nicht…
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