Frage zu SS Rang und Truppenbezeichnung

:Ich sage ja nicht, dass es keine „Ober“ gab, aber was willst

Du mir denn mit der Auflistung zeigen/sagen? Wo ist der
„Obersoldat“???

Hallo Max, oder lieber Werner?
ich besitze keinen Reibert aus den Kriegsjahren, aber den Ober hat es mit x Variationen(auch Obermatrose) gegeben. Wenn Du Dich nur auf das Internet verlâsst, bist Du oft verlassen.
Was ich sagen wollte, ist, dass es durchaus die Möglichkeit des Dienstgrades Obersoldat gegeben haben kann, siehe meine letzten Ausführungen dazu. Das war eigentlich der grund meiner Ausführungen. In der Sekundârliteratur habe ich den Dienstgrad Obersoldat auch schon gefunden, vielleicht gibt es hier in www jemanden, der eine Dienstgradtabelle mit den entsprechenden Veränderungen aus Wehrmachtszeiten besitzt.
Gruss
Rainer

Hallo Rainer,

wende dich doch an das MFGA

(Militärgeschichtliche Forschungsamt in Potsdam)

Den Rank „Obersoldat“ gab es von 1921 bis 1936…
danach wurde er zum „Gefreiten“…

mfg

Frank

Hallo !

Ich glaube, ich habe nichts verstanden. Es geht hier doch nicht um das „Ober“, ich war selbst einmal „Ober-“, es geht hier um den Dienstgrad „Soldat“ und wo hat es den in Deutschland gegeben??

Der unterste Dienstgrad in Deutschland hing immer mit der Truppengattung zusammen. „Matrose“, „Flieger“, „Schütze“ usw.

Gruß max

Den Rang Obersoldat hat es tatsächlich gegeben:

Soldat->Obersoldat->Gefreiter->Obergefreiter->usw.


Falls Sie die zweite Figur von rechts mit der Zigarette im Mund meinen sollten (?), darf ich vielleicht folgende Information beisteuern: sternförmiger Punkt auf schwarzem runden Feld am Oberarm ist ein Dienstgradabzeichen für den zweituntersten Mannschaftsdienstgrad gewesen, und zwar SOWOHL für die Wehrmacht („Obersoldat“) ALS AUCH die Wafffen-SS („SS-Oberschütze“) . Einziges diskriminierendes Kriterium zwischen den beiden wäre die Kennung „SS“ im rechten Kragenspiegel, der allerdings nicht nur in diesem Bild, sondern auch in Bild 5/S. 118) auf der dem Fotografen abgewandten Seite liegt, also nicht zu erkennen ist. Fazit: Aus diesen Bildern geht absolut NICHT hervor, ob der Mann zur Wehrmacht oder zur W-SS gehörte! (nicht, dass das im größeren Tarnopol Zusammenhang eine besondere Rolle spielte, ich greife das nur deshalb so penibel auf, weil es mir hier um die Deutung von Fotos geht: was zeigen sie uns und was zeigen sie uns nicht…)

Quelle:
http://www.nfhdata.de/cgi-local/frame/indexpage.pl?h…

Siehe auch Tabellen:
http://www.misn.de/D/dienstgrade.htm
http://members.aol.com/warlib/ww2rank.htm

Gruss
Armin

Auszug aus der aktuellen Wehrsold-Tabelle der Deutschen Bundeswehr:

Der Wehrsold

  • Teil der Vollversorgung „beim Bund“

Wehrpflichtige werden nach ihrem Eintritt in die Bundeswehr vom Dienstherrn vollständig versorgt. Neben einer Unterkunft werden u.a. Verpflegung, Kleidung und medizinische Versorgung gestellt. Darüber hinaus erhält jeder Wehrpflichtige sein „Gehalt“ - den Wehrsold, der wie folgt gestaffelt ist. (Alle Angaben in Euro)

Dienstmonat Dienstgrad Wehrsold für 30 Tage

1.-3. Soldat 222,30
4.-6. Gefreiter 245,40

7.-9. Obergefreiter 268,50

ab 12. Hauptgefreiter 291,30

Frank

Auszug aus dem Wehrgesetz vom 23.März 1921:

I. Gliederung und Befehlsverhältnisse

§ 1

[1] Die Wehrmacht der Deutschen Republik ist die Reichswehr. Sie wird gebildet aus dem Reichsheer und der Reichsmarine, die aus freiwilligen Soldaten und nicht im Waffendienst tätigen Militärbeamten gebildet und ergänzt werden. Zu den Soldaten gehören die Offiziere aller Gattungen, die Deckoffiziere, Unteroffiziere und Mannschaften.
[2] Alle Angehörigen der Wehrmacht müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
[3] Die allgemeine Wehrpflicht ist im Reiche und in den deutschen Ländern abgeschafft.

§ 2

Die Zahl der Soldaten und Militärbeamten des Reichsheers beträgt höchstens 100.000. In diese Zahl sind eingeschlossen 4.000 Offiziere und im Offiziersrang stehende Militärbeamte. Hierzu treten 300 Sanitäts- und 200 Veterinäroffiziere.[1]

§ 3

[1] Im Reichsheer werde aufgestellt:
21 Infanterie-Regimenter zu je 3 Bataillonen und je 1 Minenwerferkompagnie,
21 Ausbildungsbataillone,
18 Reiter-Regimenter zu je 4 Eskadronen,
7 selbständige Eskadronen,
18 Ausbildungs-Eskadronen,
7 Artillerie-Regimenter zu je 3 Abteilungen,
3 selbständige Artillerie-Abteilungen,
7 Ausbildungs-Batterien,
7 Pionier-Bataillone,
7 Nachrichten-Abteilungen,
7 Kraftfahr-Abteilungen,
7 Fahr-Abteilungen,
7 Sanitäts-Abteilungen.
[2] Hieraus werden 2 Gruppenkommandos, 7 Divisionen und 3 Reiter-Divisionen gebildet.

§ 4

[1] Die kleinste Truppeneinheit (Kompagnie usw.) des Reichsheers wird in der Regel durch einen Hauptmann oder Rittmeister mit Hilfe der erforderlichen Anzahl von Leutnanten (Oberleutnanten) und Unteroffizieren befehligt. In der Regel steht an der Spitze eines Bataillons (einer Abteilung) ein Stabsoffizier (Oberstleutnant, Major), an der Spitze eines Regiments ein älterer Stabsoffizier (Oberst, Oberstleutnant). Die Infanterie sowie die Artillerie der Divisionen werden je einem Führer (General oder Oberst) unterstellt. Jede Division und jede Gruppe wird von einem General befehligt, dem ein Stab beigegeben ist. Jede Division wird in der Regel in einem Wehrkreis untergebracht.
[2] In Festungen, großen offenen Orten und auf Truppenübungsplätzen können Kommandanturen errichtet werden.

Gesetz über die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und die Regelung der Dauer der Dienstverpflichtung.

Vom 21. August 1920.

Auszug aus Gesetz über die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht von 21.August 1921:

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

§ 1

Die deutsche Wehrmacht besteht aus der Reichswehr[1] und der Reichsmarine, die aus freiwilligen Soldaten und nicht im Waffendienste tätigen Beamten gebildet und ergänzt werden. Alle Angehörigen der Wehrmacht müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die allgemeine Wehrpflicht ist angeschafft. Alle entgegenstehenden Bestimmungen sind aufgehoben.

§ 2

Die Zahl der Soldaten beträgt im Reichsheer ab 1. Januar 1921 100.000, in der Reichsmarine 15.000. Hierzu treten die erforderlichen Sanitäts- und Veterinäroffiziere.[2]

§ 3

[1] Wer in die Wehrmacht als Soldat eintreten will, muß sich auf 12 Jahre zum ununterbrochenen Dienste im Reichsheer oder in der Reichsmarine verpflichten.
[2] Vor der Beförderung zum Offizier muß sich der Anwärter auf eine ununterbrochene Dienstzeit von 25 Jahren vom Tage der Beförderung ab verpflichten.

§ 4

[1] Die Angehörigen des früheren Heeres, der früheren Marine, der früheren Schutztruppen, der früheren freiwilligen Verbände, der vorläufigen Reichswehr und vorläufigen Reichsmarine werden, wenn sie in die Wehrmacht übernommen werden, unter Anrechnung der verbrachten Dienstzeit sowie unter Wahrung der von ihnen in früheren Dienststellungen erworbenen Rechte eingestellt, jedoch sind für die Gebührnisse das Besoldungsgesetz und das Haushaltsgesetz maßgebend.
[2] Offiziere und Deckoffiziere verpflichten sich vor der Übernahme zu einer Dienstdauer bis zum vollendeten 45. Lebensjahre.
[3] Unteroffiziere behalten ihre früheren Dienstbezeichnungen und Dienstgradabzeichen, haben aber keinen Anspruch auf dienstgradmäßige Verwendung.
[4] In gleicher Weise werden die Angehörigen der Abwicklungsstäbe und -stellen behandelt, wenn sie in die Wehrmacht übernommen werden. Die bei den Abwicklungsstäben und -stellen verbrachte Zeit wird auf die Dienstzeit angerechnet.

§ 5

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.[3]

Berlin, den 21. August 1920.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichswehrminister
Dr. Geßler

#########################

mfg
Frank

1.-3. Soldat 222,30

Damit ist nicht ein Dienstgrad „Soldat“ gemeint, sondern allgemein die erste Stufe, der Rekrut. Der Schütze, der Matrose, der Flieger usw.
Den Dienstgrad „Soldat“ gab es bei der Bundeswehr ganz sicher nicht.

Gruß max