Frage zu Steuer etc.!

Hallo,
und zwar hab ich da eine frage…
ich habe mich bei paar einzelhaneln beworben für eine teilzeitkraft, da nach dem abi halt viel zeit übrig bleibt. nun meine frage ist, wie sieht es mit brutto netto aus?!kann mir das einer erklären was abgezogen wird und was nicht?!
keiner kennt sich irgendwie aus. habe von rentenversicherung gehört,soll auf jedenfall abgezogen werden und liegt so um 10%(keine ahnung) des bruto betrages?!
dann hab ich was von einer arbeitslosenversicherung gehört , wird die bei mir dann angerechnet?!
und krankenversicherung; bin familienversichert also bei papa?! abzug ja nein?

könnt ihr mir sagen wieviel prozent vom brutto abgezogen wird?
das wäre sehr lieb…

danke im voraus

Hallo,

könnt ihr mir sagen wieviel prozent vom brutto abgezogen wird?

Das kommt drauf an wie viel du verdienst.
Ansonsten gibts onlinerechner, wo du dir selbst ausrechnen kannst, was du verdienst. Hier z.B. http://www.jobware.de/ra/vr/gr/gehaltsrechner.html

MfG

ja so einen online rechenr hatte ich auch nur…
wird bei mir wegen krankenversicherung auch was abgezogen wenn ich familienversichert bin???und wird arbeitslosenversicherung abgezogen??? dies ist mir unklar, ich kriege nirgends im internet konkrete erklärungen?!
wenn ihr mir helfen könntet bin ich sehr dankbar!

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hallo hugo,
ich kann dir leider nicht konkret sagen wieviel dir für welche versicherung abgezogen wird, aber da du wahrscheinlich Steuerklasse 1 hast und vermutlich mehr als 400 € verdienen willst, wird dir von deinem Bruttoverdienst ca. 40 % für kranken-, renten-, arbeitslosenversicherung, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (und was es da sonst noch gibt), abgezogen.
Du kannst diesen Betrag aber zurückfordern, sobald du Studium oder Ausbildung anfängst. Erkundige dich wo das geht. Das weiß ich nicht.
dann viel Spaß im Einzelhandel…
LG, yvonne

Servus Yvonne,

in welchem Land ist das denn??

wird dir von deinem Bruttoverdienst ca. 40 % für
kranken-, renten-, arbeitslosenversicherung,
Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer (und was es da sonst noch
gibt), abgezogen.

Beispiel für Deutschland, Teilzeit, 710 € Brutto: Summe aller Abzüge genau die Hälfte von den 40%, die Du nennst; konkret 20 %. Kann je nach Krankenkasse bissel variieren.

Konkret: Wir reden von einer Teilzeitbeschäftigung; wir reden von einem Entgelt, das sich wahrscheinlich innerhalb der Gleitzone befindet. Und wir haben noch überhaupt nicht geklärt, ob es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt - bei „Überbrückungsjobs“ zwischen Schule und Wehrdienst oder Studium wird es ohne weiteres akzeptiert, daß das Beschäftigungsverhältnis bei Einhaltung der übrigen Grenzen als kurzfristig (= SV-frei) behandelt wird.

Was den Steuereinbehalt betrifft: Der ist nicht linear, sondern progressiv. Das heißt, je höher der Lohn, desto höher der Steuersatz. Man kann also über den Steuereinbehalt bloß etwas sagen, wenn man die Höhe des Lohnes kennt. Alle Angaben in gleichbleibenden Prozentsätzen können nicht richtig sein.

Schöne Grüße

MM

Servus Hugo,

wenn die Beschäftigung nicht länger als zwei Monate (oder 50 Arbeitstage bei weniger als 5 Tagen/Woche) geht und von vornherein als „Überbrückungsjob“ zwischen Schule und z.B. Studium oder Wehrdienst angelegt ist, handelt es sich um eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung. Abzüge = Null, falls der Monatslohn bis 897 € beträgt - bis zu diesem Betrag fällt keine Lohnsteuer an. Wenn es mehr ist, wird Lohnsteuer abgezogen und bei der Veranlagung zur ESt wieder erstattet.

Wenn die Beschäftigung länger dauert, ist der Job voll sozialversicherungspflichtig, die Familienversicherung spielt keine Rolle, wenn er durch einen Nichtmehrschüler und Nochnichtstudenten ausgeübt wird. Die (Arbeitnehmer-)Beiträge für Sozialversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung werden im Bereich zwischen 400€ („Minijob“) und 800€ (= Gleitzone) von Null auf ca. 22 % - abhängig von der Krankenkasse - aufgebaut.

Also folgendes Vorgehen:

(1) Kurzfristige Beschäftigung? Falls ja, keine Abzüge. Falls nein,

(2) Abzüge ca. 22% ab Monatslohn von 800€. Drunter weniger. Und

(3) Falls Monatslohn bis 400€: Keine Abzüge, geringfügige Beschäftigung, Beiträge zahlt pauschal der Arbeitgeber.

Schöne Grüße

MM

sorry an alle,
hab den überblick verloren und nur auf den letzten beitrag geantwortet also nochmal von vorne…
ich werde im oktober mit dem studium beginnen, habe die bestätigung der uni erhalten, jedoch dient der job nicht als überbrückungsphase, sondern werde auch neben dem studium weiterarbeiten…
also ist es nicht eine kurze arbeitsphase sondern schon eine teilzeitkraft im handel…
und jetzt nochmal ne frage ihr habt mich schon sehr gut aufgeklärt, die informationen waren sehr gut aufgeführt, danke sehr :wink:
aber habe dennoch ein paar fragen:
was kann ich von dem was abgezogen wird zurückerstatten??und wie geschieht das???wie sieht es denn dann aus wenn ich studiere??
da darf ich ja nur höchtesn 20 stunden im monat arbeiten…ändert sich da was am abzug

Danke sehr