Frage zu Steuergeheimnis

Hallo,
mir geht bei der Frage http://www.wer-weiss-was.de/article/6475989 nicht aus dem Kopf, ob das Finanzamt die Höhe der (Steuer-?)Schuld an einen unbeteiligten Dritten weitergeben darf. Fällt das nicht genauso unter das Steuergeheimnis, wie die (zumindest im Posting nicht angegebene) Ursache für die Schuld?

Cu Rene

…ob das Finanzamt die Höhe der (Steuer-?)Schuld an einen
unbeteiligten Dritten weitergeben darf. Fällt das nicht
genauso unter das Steuergeheimnis…?

Ja, sind es denn Steuerschulden? Das weiß der Mieter nicht und wird es vom Finanzamt voraussichtlich nicht erfahren.

Es können auch Schulden sein, die das Finanzamt im Wege der Amtshilfe einzuziehen versucht. Beispielsweise Forderungen einer Kirche, die Friedhofsbelegungsgebühren oder auch Beerdigungskosten eintreiben möchte.

Die Höhe der Schulden muß dem Drittschuldner schon bekanntgegeben werden. Woher soll er sonst wissen, wielange bzw. wieviel er ans Finanzamt zu zahlen hat?

Es liegt keine Verletzung des Steuergeheimnisses vor.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Danke,
erstmal.

Die Höhe der Schulden muß dem Drittschuldner schon
bekanntgegeben werden. Woher soll er sonst wissen, wielange
bzw. wieviel er ans Finanzamt zu zahlen hat?

Im konkreten Fall würde es ja eher Jahre dauern, bis dahin ist schon wieder einiges an Zinsen angefallen. Vermutlich wird auch versucht noch andere Quellen anzuzapfen, dann geht es (hoffentlich) viel schneller als aus der Summe zu vermuten ist.
Die Summe zu kennen nutzt dem Schuldner also gar nicht so viel weiter. Es würde doch ausreichen es bis auf Widerruf zu machen. Die Wohnung selbst zu verwerten würde wahrscheinlich schneller zum Ziel führen, aber die werden schon wissen, was sie machen.

Cu Rene

Servus,

es lohnt sich, in so einem Fall den Text der Pfändungsverfügung genau zu lesen. Da ist nämlich benannt, worauf sie sich erstreckt. Und wenn sie sich auf auflaufende Zinsen erstreckt, ist auch das benannt.

Etwas anderes als das, was gepfändet ist, muss der Drittschuldner nicht leisten.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder