…ob das Finanzamt die Höhe der (Steuer-?)Schuld an einen
unbeteiligten Dritten weitergeben darf. Fällt das nicht
genauso unter das Steuergeheimnis…?
Ja, sind es denn Steuerschulden? Das weiß der Mieter nicht und wird es vom Finanzamt voraussichtlich nicht erfahren.
Es können auch Schulden sein, die das Finanzamt im Wege der Amtshilfe einzuziehen versucht. Beispielsweise Forderungen einer Kirche, die Friedhofsbelegungsgebühren oder auch Beerdigungskosten eintreiben möchte.
Die Höhe der Schulden muß dem Drittschuldner schon bekanntgegeben werden. Woher soll er sonst wissen, wielange bzw. wieviel er ans Finanzamt zu zahlen hat?
Es liegt keine Verletzung des Steuergeheimnisses vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald