Frage zu steuern im businessplan

erstmal hallo an alle.

ich schreibe grade meinen businessplan und muß darin meine abzüge (steuern, KV,etc) angeben. kann mir jemand sagen was für einen steuersatz ich bei 13000,- gewinn/jahr zahlen muß?
oder gibt es irgendwo eine tabelle wo ich das rauslesen kann?

ausserdem noch eine frage: ich mache mein kleines einzelunternehmen ca. 01.02.06 auf. kann ich da jetzt schon meine anmeldung beim gewerbe/finanzamt machen um die kosten bis zur eröffnung geltend zu machen?

vielen lieben dank im voraus! gruß patrick 24

die plan erfragten steuern sind nicht deine Ek-Steuern, sondern betriebsbedingte Steuern, wie Gewerbe-, Branntwein-, Leuchtmittelsteuern oder andere

gruss

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die plan erfragten steuern sind nicht deine Ek-Steuern,
sondern betriebsbedingte Steuern, wie Gewerbe-, Branntwein-,
Leuchtmittelsteuern oder andere

gruss

Naja…jetzt bin ich etwas verwirrt. ich als einzel-person/unternehmer (natürliche person) bin in deutschland einkommensteuer pflichtig. darüber hinaus könnte sogar noch die gewerbesteuer anfallen. ich meinte nicht meine betriebsausgaben - sondern meine steuerabzüge vom gewinn meines unternehmens

gruß pat

Hallo …

die privaten Steuern können Sie entweder errechnen (Vgl. § 32a EStG) z.B. um damit in einer Excel-Tabelle zu arbeiten oder einer Einkommensteuer-Tabelle entnehmen, letztere finden Sie problemlos im Internet.

MfG
BEBOUB

also:

ein Businessplan soll errechnen ob eine Unternehmung Erfolg haben wird.

Die Einnahmen des Unternehmens werden mit den Ausgaben des Unternehmens verglichen.
Bitte lese Erläuterungen zu : Betriebliche Steuern, Betriebsbedingte Ausgaben.

die Summe(hoffentlich) oder Differenz(hoffentlich nciht) aus Einnahmen und Ausgaben ergen den sogenannten Gewinn vor Steuern.

Nur diese Zahl sit Aussagekräftig über den Erfolg eines Unternehmens.

Ob der Unternehmer dann Einkommensteuerpflichtig ist oder nicht und in welcher Höhe steht nicht zur Erhebung an und hat auch im Businessplan nix zu suchen.

Beispiel:

Gewinn vor Steuer: 10 000 euro
Unternehmer 1: StKl. I Belastung 25%
Unternehmer 2: StkKl. III mit 8 Kindern Belastung 0%

Bei deiner Denke wäre Unternehmer 1 weniger erfolgreich mit seinem Unternehmen, als Unternehmer 2. Ist das Problem jetzt klar?

gruss
local

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also:

ein Businessplan soll errechnen ob eine Unternehmung Erfolg
haben wird.

Die Einnahmen des Unternehmens werden mit den Ausgaben des
Unternehmens verglichen.
Bitte lese Erläuterungen zu : Betriebliche Steuern,
Betriebsbedingte Ausgaben.

die Summe(hoffentlich) oder Differenz(hoffentlich nciht) aus
Einnahmen und Ausgaben ergen den sogenannten Gewinn vor
Steuern.

Nur diese Zahl sit Aussagekräftig über den Erfolg eines
Unternehmens.

Ob der Unternehmer dann Einkommensteuerpflichtig ist oder
nicht und in welcher Höhe steht nicht zur Erhebung an und hat
auch im Businessplan nix zu suchen.

Beispiel:

Gewinn vor Steuer: 10 000 euro
Unternehmer 1: StKl. I Belastung 25%
Unternehmer 2: StkKl. III mit 8 Kindern Belastung 0%

Bei deiner Denke wäre Unternehmer 1 weniger erfolgreich mit
seinem Unternehmen, als Unternehmer 2. Ist das Problem jetzt
klar?

gruss
local

ok ich glaub jetzt hab ichs verstanden. also reicht was ich bis jetzt berechnet habe. habe bis zum gewinn alles berechnet (gehofft natürlich) und dabei kann ich es jetzt schon belassen!?

ich bedanke mich recht herzlich…

kann mir noch jemand wegen meiner gewerbe-anmeldungs-frage helfen?

kann ich jetzt schon ca 3 wochen vorher alles beim gewerbe/finanzamt anmelden und denen einfach mitteilen das der start erst im feburar ist?

grüße pat

Hi,
Gewerbesteuern können bei dir nicht anfallen, da du keine GmbH oder KG (Kapitalgesellschaft) bist. Die Steuerabzüge vom Gewinn berechnen sich nach dem tatsächlichen steuerrechtlichen Gewinn. Wenn du den Gewinn ungefähr schätzen kannst fürs Jahr, dann steht im EkStG im Anhang wieviel Steuern auf wieviel Gewinn, bzw. Einkommen anfallen.
Aber um das genau auszurechnen würde ich dir raten, einen Steuerberater aufzusuchen.
Gruß
Minnie

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Hallo Minnie,

Gewerbesteuern können bei dir nicht anfallen, da du keine GmbH
oder KG (Kapitalgesellschaft) bist.

hmmmm…

(1) Wie begründest Du, dass eine KG eine Kapitalgesellschaft ist?
(2) Warum fällt bei Einzelunternehmen und bei Personengesellschaften keine Gewerbesteuer an? Hab ich da eine Reform des GewStG verschlafen?

Die Steuerabzüge vom
Gewinn berechnen sich nach dem tatsächlichen steuerrechtlichen
Gewinn.

Hmmm… Diesen Begriff habe ich weder im EStG noch im GewStG finden können. Was ist der „Tatsächliche Steuerrechtliche Gewinn“, und wie leitet man ihn aus den Einkünften aus Gewerbebetrieb (im Sinn des § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG) bzw. aus dem Gewerbeertrag (im Sinn des GewStG) ab?

Wenn du den Gewinn ungefähr schätzen kannst fürs Jahr,
dann steht im EkStG im Anhang wieviel Steuern auf wieviel
Gewinn, bzw. Einkommen anfallen.

Was ist das EkStG für ein Gesetz? Im EStG hab ich keinen Anhang finden können. Zum EStG gibt es 4 Anlagen: Anlage 1 ist die Tabelle für die Errechnung des Deckungskapitals für lebenslänglich laufende Leistungen von Unterstützungskassen, Anlage 2 betrifft Gesellschaften im Sinne der Richtlinie 90/435/EWG, Anlage 3 betrifft Unternehmen und Steuern im Sinn des § 50g (…) der Richtlinie 2003/49/EG und Anlage 3a hat mit dem gleichen § 50g zu tun.

Den Einkommensteuertarif habe ich in § 32a EStG vermutet und gefunden, aber der bezieht sich ja auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf die Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Was mach ich jetzt damit?

Aber um das genau auszurechnen würde ich dir raten, einen
Steuerberater aufzusuchen.

Es wird in diesen Brettern ja viel gemotzt über die bösen Beutelschneider und Wegelagerer aus dem Berufsfeld StB/WP. Ich meine, zuviel gemotzt, und oft ungerechtfertigt.

Aber bloß für eine Berechnung der voraussichtlich anfallenden ESt bei gegebener Summe der Einkünfte und plausibel schätzbaren Sonderausgaben, unter Vernachlässigung von eventuellen außergewöhnlichen Belastungen würde ich eher einen Azubi im ersten Lehrjahr aufsuchen. Die können das, glaub mir…

Schöne Grüße

MM

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Hi,
Gewerbesteuern können bei dir nicht anfallen, da du keine GmbH
oder KG (Kapitalgesellschaft) bist. Die Steuerabzüge vom
Gewinn berechnen sich nach dem tatsächlichen steuerrechtlichen
Gewinn. Wenn du den Gewinn ungefähr schätzen kannst fürs Jahr,
dann steht im EkStG im Anhang wieviel Steuern auf wieviel
Gewinn, bzw. Einkommen anfallen.
Aber um das genau auszurechnen würde ich dir raten, einen
Steuerberater aufzusuchen.
Gruß
Minnie

unglaublich - stimmt denn die visitenkarte ?

gruß inder

kann ich jetzt schon ca 3 wochen vorher alles beim
gewerbe/finanzamt anmelden und denen einfach mitteilen das der
start erst im feburar ist?

grüße pat

du kannst auch mit dem gewerbe starten und hast dann einen bestimmten zeitraum die Möglichkeit den „nachzumelden“.

Es ginge z.B. auch, daß du morgens zum amt gehst, anmeldest und 2 min später anfängst.

wenn du allerdings dringend die Steuernummern brauchst, dann empfiehlt sich deine Idee. Auf dem Anmeldeformular wird eh gefragt, wann das Gewerbe beginnt.

gruss
local

Nanana, Summe ist falsch!
Hallo local,

Die Einnahmen des Unternehmens werden mit den Ausgaben des
Unternehmens verglichen.

jenau!

die Summe(hoffentlich) oder Differenz(hoffentlich nciht) aus
Einnahmen und Ausgaben ergen den sogenannten Gewinn vor
Steuern.

nee, so nicht. Es ist immer die Differenz, also Einnahmen minus Ausgaben. Und da kommt hoffentlich etwas positives heraus, sprich mehr Einnahmen als Ausgaben (was Du wohl meinst).
Die Summe wäre Einnahmen plus Ausgaben und macht keinen Sinn.

Ciao, Holger