In diesem Paragraphen heisst es:
(1) Wer eine andere Person, die
1 wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder
2 körperlich
zum Widerstand unfähig ist, dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Dazu hätte ich folgende Fragen :
1 . Was zählt unter „einer geistigen oder seelischen Krankheit bzw.tiefgreifende Bewußtseinsstörung“?
Könnten das schwere psyichische Probleme sein die Psychotherapeutisch behandelt werden? Gibt es eine Aufstellung über die Psychischen Krankheiten die darunter zählen ? Falls ja wo bekommt man so etwas ?
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Es heisst "Wer eine andere Person…"Gilt der Paragraph auch im umgekehrten Fall wenn z.B eine Frau die hilflose Lage eines Mannes vorsätzlich zu ihren eigenen Zwecke ausnutzt?(sie will z.b krampfhaft schwanger werden Egal von wem?)
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Müsste in diesem Fall ein Vorsatz nachgewiesen werden oder reicht alleine die Tatsache das sie es getan hat?
Ich bitte Juristen um ihre Einschätzung und keine Privatperson um ihre Meinung zu diesem Fall.