Frage zu stigmatisierter Immobilie

Hallo zusammen,

angenommen, in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist ein alleinlebender Mensch eines natürlichen Todes unerwartet gestorben und durch ungünstige Umstände (bzw. ungünstiger Zeitpunkt) mehrere Tage unentdeckt geblieben.
In der Folge wird nach angemessener Zeit von der Familie die Wohnung komplett leergeräumt und Wand- und Bodenbeläge werden aufgefrischt/ bzw. erneuert, so daß die Wohnung wieder einem neutralen Zustand gesetzt ist (auch keine Gerüche oder Sonstiges).
Da aber alle übrigen Hausbewohner von dem Todesfall wissen, macht es sicher keinen Sinn beim Verkaufsangebot der Wohnung diesen Umstand zu verschweigen.
Die Frage wäre nun: wie schwierig im Vergleich zu anderen gleichwertigen Wohnungen wird es werden, die Wohnung, die an sich eine sehr attraktive ist, zu verkaufen, bzw. wie wertmindernd wirkt sich der Todesfall speziell auf diese Immobilie aus?
Kennt jemand einen ähnlichen Vergleichsfall?

Danke im voraus für Eure Antworten!
Grüße Pit

Es mag zwar sicher Leute geben, da da etwas zart besaitet sind, aber mal ehrlich: es dürfte ziemlich viele Wohnungen geben, in denen im Laufe der Zeit mal jemand verstorben ist. Wenn die alle schwer verkäuflich wären …

Hallo,

ja, ich habe mal von einem Urteil in so einer Geschichte vor einiger Zeit gelesen. Habe auch gerade mal Google bemüht, aber nichts gefunden. Vielleicht hast Du oder jemand anderes mehr Glück. Leider kann ich mich auch nicht mehr erinnern, wie die Sache ausgegangen ist, und wie das Setting konkret war, also ob es da auch nur um „Liegezeit“ oder um ein Verbrechen ging.

Gruß vom Wiz

Hallo,
in einem ähnlichen mir bekannten Fall bei einem Einfamilienhaus (Tote lag mehrere Wochen unbemerkt im Schlafzimmer, der Raum wurde neutral renoviert und alle Verunreinigungen beseitigt), gab es lt. Wertgutachten keine objektiv feststellbaren Mängel oder Gründe für eine Wertminderung mehr. Ich würde das ebenso sehen. Wenn keine objektiv feststellbaren Nachteile oder Mängel an der Immobilie mehr bestehen, ist das „Gerede der Nachbarn“ ein subjektiver Mangel und insoweit meines Erachtens nicht bewertungsrelevant. Wie ein Makler das ausschlachtet, kommt allerdings ziemlich sicher darauf an, welche Vertragspartei ihn engagiert hat :wink:

Gruß vom
Schnabel

Wir wohnen zur Zeit selbst in einer solchen Immobilie. Mit ein bisschen Fantasie kann man Flecken auf dem abgeschliffenen Parkett sogar noch damit in Verbindung bringen. Aber weder wurde das im Verkaufsgespräch erwähnt, noch war es zu irgendeiner Zeit von Belang für uns.

Auch in anderen mir bekannten Fällen gab es dort niemals solche Einschränkungen. In der Tat ist es doch so, dass noch ein sehr großer teil der Menschen zuhause stirbt (und dann Wohnungen frei werden). Das kann kein Mangel sein.

Bei Mord und Totschlag mag es aus Gruselgründen anders sein, aber auch da ist das alles Schnee von gestern.