Hallo liebe Gemeinde,
ich stelle mir die Frage wer bei der folgenden Konstellation der Importeur ist bzw. für die Verzollung zuständig ist:
A (Sitz in DE) kauft Ware
B (Sitz in AR) liefert Ware per Container (CIF) nach Europa (ES)
C ( Sitz in FR) kauft die Ware von A
A beauftragt einen Spediteur um die Ware nach FR zu verbringen. Wer muss die Ware verzollen (C?) und wer muss den Import vollziehen (A?)
Haben im Bereich Import noch nicht soviel Erfahrung, deshalb freue ich mich für jeden Tip den ich hier erhalte!
Beste Grüße
Hallo.
A tritt in diesem Fall als Importeur auf und muss die Ware verzollen, da er die Ware in die Gemeinschaft verbringt. Alternativ könnte A einen Versandschein an der Grenze aufmachen und die unverzollte Ware so zu C zu bringen. Dieser könnte dann die Ware vor Ort verzollen.
Hallo,
A in AR (Argentinien) macht den Export uind berechnet an B in DE. DE sollte DAP nach Incoterms 2000 nach Frankreich weiterverkaufen. Damit mach dann den Import C in FR auf Basis deiner Rechnung. Das wäre das beste, damit du nicht in Frankreich ein steuerliches Problem bekommst.
Jetzt kann es aber ein Problem geben. Teilweise gibt es für Argenitinosche Ware über ein UZ Form A Zollermäßigung in der EU. Darüber würde dein Partner in FR den Lieferanten in AR erfahren und evtl. ohne dich das geschäft machen. Dann müsstest du in FR auf dich als deutsche Firma verzollen. Das wird dann komplex. Bitte daher erst mal ZTNR für die Ware ermittlen, Zollsatz mit/ohne UZ Form A im EZT online prüfen (Link: http://auskunft.ezt-online.de/ ). Wenn eh keine Zollermäßigung DAP unverzollt anbieten. Falls Zollermäßigung noch mal melden damit ich dir erklären kann wie dein Geschäft in FR mit Verzollung auf dt. Firma laufen kann.
LG
Hallo,
leider kann ich nicht weiterhelfen.
Gruss
Hans
Hallo Android,
tut mir leid,dass ich dies erst heute gesehen habe,da ich ein paar Tage weg war.Also das ist so: es gibt hier 2 Lösungen :
- Normalerweise ist ganz klar: A kauft die Ware und ist der Verzoller und Importeur ,dass die Ware nach Frankreich geht ,passiert ja erst nach der Verzollen. -
- Sie können den Käufer aus F eine Rechnung aus D geben,die Containerpapiere, und er kann die Sachen selbst verzollen -dies hat zum Nachteil,dass Ihr Kunde leicht an die Daten ihres Lieferanten gerät .Sofern kein Gebietsschutz oder ein Liefervertrag -exclusiv für Sie besteht ,könnten Sie leicht den Kunden lossein
Mfg
Micha
Zuerst einmal
Finger weg von Streckengeschäften!!!
Zumal du Anfänger bist, wie du selbst sagst.
Steuern zahlt immer der Importeur,
also derjenige der auf den Lieferpapieren steht.
Immer nach der Rechtslage des jeweiligen Landes.
Sollte der Importeur die Ware wieder weiterleiten,
kann er sich die Import Tax wieder zurückholen.
Das gilt aber nicht für die Frachtkosten. Auf der TAX bleibt er auf jeden Fall sitzen.
Mein Tip:
Lass es sein und hole dir von verschiedenen Spediteuren Angebote ein.
Falls deine Ware im Zolllager hängen bleibt, kommen dann schnell mal ein Paar tausend US oder Euro zusammen . Abgesehen davon dass du nicht liefern kannst.
das kommt wohl darauf an, wie der Vertrag zwischen a und c ausgelegt ist. A kann die Ware an C ja auch unverzollt verkaufen, sogar ab Lager/Zollager Spanien
ich verstehe in dem Punkt die Frage nicht ganz, da Lieferung (CIF ) von B relativ irrelevant ist. Ist ja eigentlich Innenverhältnis mit A.. einzig und allein entscheidend ist(nachdem das Zeug unverzollt in Spanien rumliegt) der Vertrag zwischen A und C. Da kann ziemlich viel Sinn und Unsinn drinstehen und danach hat man sich dann zu richten (als A oder C)