hallo
vor ein paar Tagen kam es zur einer Schläger vor einer Disco. Ein Freund von mir wollte sich eine Zigarette von jmd schnorren,als dieser ihn beleidigte und es zu einem Schlagaustausch zwischen den beiden kam.
Ich bin dann dazwischen gegangen,habe aber den Fehler begangen,dass ich mich zwischen die beiden gestellt habe und nicht nur hinter meinen Kumpel.Nun denn ist der eine plötzlich auf mich losgegangen,hat mich stark geschubst(wobei meine jacke leicht beschädigt wurde) und versucht mir ins Gesicht zu schlagen(hat es aber nicht ganz geschafft,sondern mich nur an der Schläfe gestriffen,so dass ich da jetzte eine kleine schirfwunde habe).ICh habe im ersten Moment nicht reagiert und brauchte erstmal 1 Minute bis ich alles begriffen habe.Dann bin ich dämlicher Weise zu ihm gegangen und habe ihm eine auf die Schläfe verpasst.
Zu guter Letzt ist dann die Polizei aufgetaucht,hat unsere Personalien aufgenommen und Bilder von uns gemacht(von mir und meinen Freund und dem anderen mit seinen drei Freunden).Mein Freund hat dem anderen auch noch ein blaues Auge geschlagen .Alle waren stark alkoholisiert,wobei die 2 Jungs die alles angefangen haben als einzige über 2 promille hatten.
War eine ziemlich blöde Situation und mich nervt es auch selbst wie ich reagiert habe.
Was wird mich jetzt deswegen erwarten?..ich habe jetzt keine Lust wegen soetwas einen Eintrag ins Führugszeugniss zu erhalten.
Hape3000 ist gerade online Mit Zitat antworten
Hallo Hape3000,
etwas dumme Situation und von der Schilderung her schwierig aus der Entfernung zu beantworten.
Ich vermute mal, dass du eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gem. §223 StGB bekommen dürftest. Ein Rechtfertigungsgrund / Notwehr dürfte nicht vorliegen, da zum einen schon einige Zeit verstrichen war, bis du zugeschlagen hast und zum anderen der gegenwärtige Angriff des anderen vorbei war, so dass der Notwehr-/Nothilfe-Gedanke nicht mehr greift.
Allerdings kommt es noch darauf an, ob dein Kontrahent einen Strafantrag stellt (nicht Strafanzeige, die dürfte von Amts wegen durch die Polizei erstattet werden). Die einfache Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, so dass eine Bestrafung nur nach Stellung eines Strafantrages möglich ist. Die Staatsanwaltschaft kann aber im Einzelfall auch besonderes öffentliches Interesse bekunden. Sollte das geschehen, ist ein Strafantrag deines Kontrahenten nicht mehr nötig.
Schlechter sieht es aus, wenn die Polizei/die Staatsanwaltschaft aus dem Sachverhalt erkennen, dass du und dein Kumpel gemeinschaftlich gehandelt haben könnten. Dann käme der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung zum Tragen. Und hier ist der Strafrahmen höher. Außerdem ist kein Strafantrag erforderlich und die StA muss auch kein öffentl. Interesse bekunden.
Viele Grüße
R.G.C.