Frage zu Suspendierung vom Unterricht

Hallo,

wenn man einen Schüler aufgrund von Gewalttaten für einige Zeit vom Unterricht ausschliessen möchte, muss der Schüler sich selbst bemühen den Schulstoff zu erhalten oder muss die Lehrkraft dem Schüler das Unterrichtsmaterial zuschicken?
Unser Kollegium ist sich darüber uneins.
Gibt es dazu vielleicht eine Rechtvorschrift oder ähnliches?

Gruß
Andre

Hallo, Andre,

wenn man einen Schüler aufgrund von Gewalttaten für einige
Zeit vom Unterricht ausschliessen möchte, muss der Schüler
sich selbst bemühen den Schulstoff zu erhalten oder muss die
Lehrkraft dem Schüler das Unterrichtsmaterial zuschicken?

Gibt es dazu vielleicht eine Rechtvorschrift oder ähnliches?

leider machst du keine Angaben zu Schulart und Bundesland.

§ 18 der Allgemeinen Schulordnung (ASchO) sagt dazu:

…Der Schüler ist verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten…

http://www.schoolunity.de/schule/rechte/ascho.php#18

Soviel ich weiß, wird es als Bestandteil dieser Ordnungs-/ Erziehungsmaßnahme angesehen, dass der Schüler sich selbst um den Lernstoff kümmern muss.

Dass die Lehrkräfte einem vom Unterricht ausgeschlossenen Schüler die Arbeiten „nachtragen“, hab ich noch nie gehört.

Gruß
Kreszenz

Hallo Kreszenz,

danke für die Antwort.
Es handelt sich um eine Realschule in Niedersachsen.
Ändert dies etwas an der Vorschrift?

Gruß
Andre

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, Andre,

Es handelt sich um eine Realschule in Niedersachsen.
Ändert dies etwas an der Vorschrift?

schau mal auf

http://www.schure.de/ (im Menü -> Ordnungsmaßnahmen -> NSchG §61) und

http://www.schure.de/nschg/erzordv1.htm

  • beim Überfliegen der Texte hab ich nichts Anderslautendes gefunden.

Gruß
Kreszenz