Hallo, Andre,
wenn man einen Schüler aufgrund von Gewalttaten für einige
Zeit vom Unterricht ausschliessen möchte, muss der Schüler
sich selbst bemühen den Schulstoff zu erhalten oder muss die
Lehrkraft dem Schüler das Unterrichtsmaterial zuschicken?
Gibt es dazu vielleicht eine Rechtvorschrift oder ähnliches?
leider machst du keine Angaben zu Schulart und Bundesland.
§ 18 der Allgemeinen Schulordnung (ASchO) sagt dazu:
…Der Schüler ist verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten…
http://www.schoolunity.de/schule/rechte/ascho.php#18
Soviel ich weiß, wird es als Bestandteil dieser Ordnungs-/ Erziehungsmaßnahme angesehen, dass der Schüler sich selbst um den Lernstoff kümmern muss.
Dass die Lehrkräfte einem vom Unterricht ausgeschlossenen Schüler die Arbeiten „nachtragen“, hab ich noch nie gehört.
Gruß
Kreszenz