Frage zu Testament bzw mindest Betrag der vererbt werden muss

Guten Tag liebe Forumsnutzer,
habe hier folgende Frage zu der ich zur Erklärung aber folgende Hintergrundinfo geben möchte da Frage ungewöhnlich.

Ich 51 Jahre, geschieden 1 Sohn ( bei seiner Mutter lebend)
ich krebskrank. Max. Uberlebenschance noch max. 5 Monate.

vor 3 Monaten neue „Partnerin“ kennengelernt.
wie sich herausgestellt hat hat sie mich nur angelogen um mich finanziell auszunehmen. Mittlerweile Beziehungsende.

Ich möchte ZWINGEND erreichen das diese Frau über mein Ableben AMTLICH informiert wird. Und ihr einen Betrag aus meinem Vermögen vermachen der das widerspiegelt was ich fur sie Wert war. Sprich quasi null.

Welchen Betrag muss man in einem Testament mindestens machen damit sich Nachlassgericht mit der Vollstreckung des Erbes beschäftigt/abgibt. Evtl. Muss Nachlassgericht auch Nachforschungen über den neuen Wohnort dieser Frau feststellen. Da diese dauernd Wohnort wechselt.

Komische Frage ich weiss aber bin über brauchbare antworten dankbar

Komische Antwort, ich weiß, aber mach dir die letzten 5 Monate lieber noch ein so schönes Leben wie möglich. Lass es noch mal „krachen“.

Und vergiss diese zweite Frau und die kleine Rache …

Ich denke auch so

Es gibt keinen Mindestbetrag. 1 Cent wäre möglich.

Nur das Gericht gibt sich im Normal ja überhaupt nicht mit der Vollstreckung ab !
Das müsste man veranlassen und das ist auch nicht umsonst(es geht vom Erbe ab)

Man kann natürlich einen Testamentsvollstrecker einsetzen, das kann ein Anwalt/Notar( der kostet auch!) oder auch ein Angehöriger, selbst ein Erbe kann Vollstrecker sein sein. Auch die werden üblich bezahlt indem sie einen bestimmten niedrigen %-Satz zusätzlich zum Erbe erhalten.

Der hätte dann die „dankbare“ Aufgabe, der „Dame“ das Erbe auszuzahlen.
Sie erst mal aufzutreiben und zu schreiben.

Und wozu ?
Für eine kleine Rache, die man gar nicht mehr genießen kann ? Und die womöglich nach der Vorgeschichte gar keine sein wird, weil die „Dame“ doch sicherlich nie mit einer Erbschaft von Dir rechnen wird .

Das Gericht würde ihr dann eine Kopie vom Testament zusenden.
Das wars.
Und da stünde drin, sie erbt 1 Cent.

meine Güte !

Sehe ich auch so: Deine verbleibende Zeit ist doch viel zu wichtig und wertvoll, um sie mit solchen Überlegungen zu vertun. Amokoma1

Das kann schwierig und langwierig werden und Deine anderen Erben beeinträchtigen weil durch den (angenommenen) 1.-€ den Du ihr vermachst eine Erbengemeinschaft entsteht.
Überleg lieber mal ob man es mit einem Vermächtnis machen kann, das kann auch ´ne rostige Bratpfanne sein.
Die müssen die Erben dann für sie aufheben.
Egal wie, dIe Frage ist ob sich das Nachlaßgericht wegen so einem Pipifax mit der Suche
überhaupt auseinandersetzt und wenn ja, wann!
Mach Dir lieber, im Rahmen des Möglichen, noch eine schöne Zeit und tilge sie aus Deinem Gedächtnis. ramses90

Ok ein Vermächtnis hört sich dann vernünftiger an.
Kann das auch ein Brief sein?

Und wenn ja wie kriege ich den amtlich mit Brief und Siegel zuihr?

Sorry ich weiss hört sich alles sehr verrückt an.

Die Frau hat dich enttäuscht und verletzt.Es ist völlig normal,daß du ihr das sagen willst, nur: das weiß sie doch schon selbst ganz genau.
Verschwende die Zeit die dir bleibt nicht an solche Menschen, die werden vom Leben selbst bestraft.

Danke für die moralisch und menschlichen Antworten. Ihr habt da alle vollumfänglich und 100% Recht. Sehe ich voll ein.

Aber ich suche einfach nur die Antworten auf der ‚technischen‘ Seite.

  1. Mindestbetrag kann also rein theoretisch 1 Euro sein?
  2. muss das NachlassGericht sich wegen 1 Euro bemühen meinen letzten Willen auszuführen und ihr zumindest versuchen einen Brief zuzustellen.
  3. entstehen durch die Aufnahme irgendwelche Pflichtanteile am Erbe auf die sie dann Anspruch hat? ( weil mehr als den theoretischen Euro will ich auf keinen Fall das sie bekommt)

Du bist beratungsresistent und hast auch Verständnisprobleme bei den schon erteilten antworten oder ?

  1. ja, es kann auch weniger als 1 € sein

  2. nein, das Nachlassgericht verteilt nichts und sorgt auch nicht für die Umsetzung des letzten Willens.
    Dazu muss man einen kostenpflichtigen Testamentsvollstrecker einsetzen. Die übrigen Erben danken es dir, sie kriegen deshalb weniger!

  3. Nein, Pflichtteilsanspruch haben nur gesetzliche Erben (das wären Eltern(Großeltern) Ehepartner und Kinder(Enkel).

Mir reicht’s. mach’s gut.

MfG
duck313