Frage zu Testament

Hallo ! Kann ein Testament so verfaßt sein das nicht aufgezählt wird was der einzelne Personen bekommen sollen,sondern einfach ein Drittel oder die Hälfte des gesamten Nachlasses für die jeweilige Person? Was ist noch zu beachten ? Vielen Dank-Grüße Lilly

Hallo ! Kann ein Testament so verfaßt sein das nicht
aufgezählt wird was der einzelne Personen bekommen
sollen,sondern einfach ein Drittel oder die Hälfte des
gesamten Nachlasses für die jeweilige Person?

ja, klar ist möglich, allerdings müssen die Personen konkret benannt sein.

Was ist noch zu

beachten ?

Das Testament soll handschriftlich, also nicht maschinengeschrieben sein und natürlich unterschrieben. Möglichst darauf achten, dass keine Durchstreichungen (Sätze) vorhanden sind. Und alle unmissverständlich formulieren. Bei Unklarheiten, geh doch einfach zum Anwalt.

gruß dora

Vielen Dank-Grüße Lilly

Hallo,

es ist genau anders herum: Ein Testament muss zunächst einmal Erbeinsetzungen beinhalten. Diese sehen so aus, dass einem oder mehreren Erben Anteile des Vermögen zugewendet werden. Also gerade eben nicht einzelne Vermögensgegenstände, sondern Bruchteile der Erbmasse. Also: X bekommt 1/2, Y und Z bekommen jeweils 1/4.

Zusätzlich kann man dann noch Vermächtnisse einsetzen, wonach A die Möbel und B die Briefmarkensammlung vermacht wird. Diese Vermächtnisse belasten dann das Erbe (verringern es also). Dabei muss man aber aufpassen, dass durch Vermächtnisse nicht die ggf. vorhandenen Pflichtteilsberechtigten (Ehepartner, Kinder, Eltern soweit keine Kinder vorhanden sind) so belastet werden, dass deren Erbteil hierdurch so geschmälter wird, dass er unter die Pflichtteilsgrenze sinkt. Dies gilt auch für die Frage der Erbeinsetzung. D.h. man muss also auch bei der Erbeinsetzung immer die Pflichtteile im Auge behalten und sollte diese sicherstellen. Übertreibt man es mit weiteren Erbeinsetzungen und Vermächtnissen, steht den Pflichtteilsberechtigten ein Ergänzuingsanspruch zu.

Ansonsten ist zu beachten, dass Privatleute kaum in der Lage sind ein anständiges Testament aufzusetzen (es gibt hierüber Studien mit vernichtenden Zahlen), und dieses Thema eindeutig in die Hand eines erfahrenen Fachmanns/Fachfrau gehört, wenn das Testament auch tatsächlich die Folgen haben soll, die man sich vorstellt.

Also geh brav zu einem spezialisierten Kollengen. Das Geld ist gut angelegt. Ich selbst mache seit einigen Jahren Erbrecht zu einem großen Teil und Du kannst dir gar nicht vorstellen, was für grausam schlechte Testamente man (selbst teilweise von Juristen) in die Hände bekommt. Gerade liegt hier mal wieder ein eindeutig von fremder Hand geschriebenes privatschriftliches Testament vor mir, was somit natürlich schon rein formal ungültig ist. Es enthält aber auch so massive inhaltliche Fehler, dass das Ergebnis auch unabhängig vom Formfehler eindeutig sein wird: Jemand wird „sein“ Haus verlieren, in dem er bislang meint als Alleinerbe zu Recht mietfrei zu wohnen. Da wären die paar Kröten für eine anwaltliche saubere Testamentsgestaltung sicher gut angelegt gewesen. Jetzt darf er meinen Mandanten mal eben mit 50% auszahlen, was vermutlich ohne Veräußerung der Immobilie nicht gelingen wird.

Gruß vom Wiz

Hallo ! Kann ein Testament so verfaßt sein das nicht
aufgezählt wird was der einzelne Personen bekommen
sollen,sondern einfach ein Drittel oder die Hälfte des
gesamten Nachlasses für die jeweilige Person? Was ist noch zu
beachten ? Vielen Dank-Grüße Lilly