Ich war knapp 2 Jahre befristet im Ö-Dienst beschäftigt mit Gehaltsgruppe E6 und Gehaltsstufe 3 (ohne vorherige Beschäftigung im öffentl. Dienst, nur Anerkennung der Arbeitszeit in der freien Wirtschaft). Danach habe ich ein Jahr in der freien Wirtschaft gearbeitet und habe nun wieder einen Job im Ö-Dienst mit Gehaltsgruppe E5 in Aussicht. An der E5 lässt sich ja auch nicht rütteln, aber kann ich auf die gleiche Gehaltsstufe, also 3 bestehen? Arbeitgeber ist jeweils der Bund.
hierzu kann ich Ihnen leider nicht helfen. Mein Schwerprunkt liegt im Betriebsverfassungsgesetz (BertVG). Um Ihre Frage näher erläutern zu können, müsste man einschlägiges Wissen auf den anzuwendenden Tarifvertrag haben bzw. dem Angestelltenvertretungsrecht (öffentlicher Dienst).
Ich bin mir aber sicher, Ihnen wird von anderer Stelle geholfen.
Hallo,
leider nein, der Arbeitgeber KANN Vorzeiten anrechnen, wenn sie für die jetzige Tätigkeit förderlich sind.
Anspruch auf die gleiche Stufe bestünde nur bei einem nahtlosen Wechsel des Arbeitgebers (Bund. Ist hier aber nicht der Fall, somit kein Anspruch auf Stufe 3 der E5 TvöD.
Hallo,
Zuordnung zu den Stufen ist in § 16 Abs 2 TVöD geregelt. Hiernach erfolgt die Zuordnung zu den Stufen aufgrund der „einschlägigen“ Berufserfahrung. Eng ausgelegt liegt die nur vor wenn die 2. Tätigkeit i vom Aufgabengebiet überwiegend mit der 1. übereinstimmt. Liegt dies nicht vor wäre leider auch Stufe 1 denkbar (Problem Unterbrechung nicht im ÖD).Nach meiner Erfahrung wird sich oft zumindest für Stufe 2 entschieden.
Viel Erfolg beim Verhandeln
Alex
Hallo, die Regelungen für die Eingruppierungen haben die Arbeitgebervertretungen und die Arbeitnehmervertretungen (hier also die Gewerkschaft Ver.di), ausgehandelt. Das heißt, als Gewerkschaftsmitglied kann man dazu von der Rechtsauskunft von Ver.di die richtige Antwort dazu erhalten, in der kostenlosen Sprechstunde.
Ausserhalb der Geltung des Tarifvertrages, kann, muss aber nicht, der Arbeitgeber (Bund), auch so handeln und eine Umgruppierung vornehmen.
Mein tipp, einfach mal bei der Gewerkschaft nachfragen.
also ich kann Ihnen nur sagen wie es bei uns laufen würde: dies hängt von dem Einstellenden selbst ab, da hier bei Ihnen eine Pause dazwischen lag - will heißen nicht nahtlose Beschäftigung bei Stufe 3.
Also Ermessenssache.
natürlich können Sie auf Ihren vorherigen Verdienst verweisen. Allerdings ist dann fraglich, ob Sie dann weiterhin die Stelle erhalten-denn es existiter gleichfalls Vertragsfreiheit und der Arbeitgeber sitzt gewissermaßen „am längeren Hebel“. Letztendlich kommt es also drauf an, was im Arbeitsvertrag als Entgeld vereinbart wird.
darauf bestehen können Sie nicht. Das können Sie nur, wenn Sie unmittelbar im Anschluss (ca. 1 Woche) von Behörde zu Behörde wechseln. Sonst gilt Stufe 2.
Auf Grund Ihrer Berufserfahrung kann der Ag. eine höhere Stufe ansetzen, das ist Verhandlungssache.