Jemand arbeitet in einer Firma, die im Bereich Medien produziert. Es kommt immer mal wieder zu längerer arbeitsbedingter Abwesenheit, bei der die Crew sich in z.T. recht weit entfernten Städten aufhält, d.h. eine Rückfahrt ist ausgeschlossen.
Gilt die Zeit der Abwesenheit über die reine Arbeitszeit hinaus auch zum Teil wenigstens als anrechenbare Arbeitszeit oder gibt es dafür keine Regelungen und hängt das dann allein von der „Großzügigkeit“ des Chefs ab?
Nein ,das ist keine Arbeitszeit. Dafür gibt es Regelungen, die oft „Auslösung“ heisst.
Das ist idR. ein pauschaler Spesensatz für Übernachtung und Verpflegung.
Zumeist ist der so grosszügig bemessen, dass davon etwas übrig bleibt wenn man nicht grade prasst.
Das muss man ggf. (vorher!) aushandeln, wenn keine tariflichen oder Branchenregelungen bestehen.
Auch nicht die An- und/oder Abreise, z.b. bei Fahrt mit einem Firmenwagen, wenn man Kollegen abholt, welche dann vor- und/oder nachbereitend arbeiten?
Aha - ich dachte immer, dass diese für Mehrkosten gezahlt werden, die man aufgrund der auswärtigen Tätigkeit vorfindet (auswärts essen, Hotel, etc.), hat.
Dass es für die Arbeitszeit gezahlt wird, ist mir neu (ja, da war ein Hauch von Ironie enthalten).
Eigentlich IMMER sind die Sätze maximal orientiert an dem, was steuerfrei gewährt werden darf.
Wenn einzel-, tarifvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung nichts geregelt ist, dann handelt es sich in der Regel zumindest an den Tagen ohne Reisetätigkeit nicht um Arbeitszeit.
Beim Tag der An- und/oder Abreise ist die Frage nicht so einfach zu beantworten.
Recht gut erklärt ist es hier.
nicht aufregen, der hat in den letzten Tagen schon einen Haufen Blödsinn geschrieben.
„Frank Lehmann“ scheint eine Reinkarnation erfahren zu haben oder wurde vielleicht geklont. Fehlt nur noch der Hinweis auf das angebliche „reale Leben“.