Frage zu überhöhter Hotelrechnung

Folgendes Szenario:

Kunde X schließt bei einem Hotelreservierungs und vermittlungsportal einen schriftlichen Vertrag über ein Doppelzimmer ab,2 anreisende Personen,die auch namentlich angegeben werden müssen.

Bei Anreise sagt Kunde X mehrfach! an der Rezeption,daß zweite Person später noch anreist,da diese noch arbeiten muß.Nun gut.

Am nächsten Tag wird zweite Person beim Frühstück vom „Oberkellner?“ beim Kaffeeholen angesprochen,warum dieser bei Kunde X „mitwohne“,da dieser doch ein Einzelzimmer! gebucht hätte…

Kunde X geht mit zweiter Person zur Rezeption und erklärt händeringend und unter Präsentation des schriftlichen Vertrages,daß zweite Person als gebuchte und angegebene Person im Doppelzimmer mit wohnt.Nach langem Hin und Her,wird es wohl verstanden.

Am Abreisetag wird Kunde X eine Rechnung über ein Einzelzimmer mit einer Person präsentiert,noch mit der „Zugabe“,es wäre ja am Ende sogar noch „günstiger“,statt Doppelzimmer.

Vertraglicher Gesamt-Zimmer-Preis sind 4x40 Euro…ergo 160 Euro.Kunde X soll jedoch umgerechnet 254Euro blechen.Es geht kein! Weg rein,da auch der Flug sehr! drängt,zahlt Kunde X widerwillig.Situation wird auch seitens der Rezeption ziemlich bedrohlich „inszeniert“.

Bitte um hilfreiche Antworten und eventuelle rechtliche Vorgehensweise.

Lieben Dank,

David

Hallo,

Kunde X schließt bei einem Hotelreservierungs und vermittlungsportal einen schriftlichen Vertrag über ein Doppelzimmer ab

Womit schon mal ein Vertragspartner da ist, bei dem man sich unter Einsendung der Rechnung beschweren und um Erstattung bitten kann.

Seriöse Portale werden hier mit vielen blumigen Worten („aus Kulanz“, „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“, …) das Geld zurückzahlen (und es sich beim Hotel wiederholen).

In so einer Situation hat man natürlich die besseren Karten wenn man das Geld gar nicht erst aus der Hand gibt (was bei der Abreise doch eigentlich möglich gewesen wäre, oder?).

Viele Grüße
Lumpi

Beschwerde hat Kunde X am 27.7.per E-Mail eingereicht,da es ein -reines-Internet-Portal ist.Reaktion derzeit nur als Pauschal-Bestätigung der beschwerde.Gibe es irgendeine Frist,bis das eine Antwort kommen muß/sollte…?

David