Frage zu Überstunden

Hi Leute,

hab da mal ne Frage… zu einem fiktiven Fall.

Wir nehmen einen Arbeiter im Einzelhandel der Teilzeit arbeitet (40% vom 37,5 h/Woche), und gleichzeitig Überstunden anhäuft (nehmen wir man 400-600 Stunden); bei einem Stundenlohn von ca 12 euro.

Das ist ja schon mal ne Hausnummer. Ist das so rechtens? Kann man da schon von Steuerhinterziehung reden ? Immerhin ist der Lohn auf der Seite des Arbeitgebers geparkt.

Freue mich über ein paar Gedanken…

Thom

Hallo Thomas

bei 40% von 37,5 Stunden pro Woche komme ich auf 15 Wochenstunden, sprich +/- 60 pro Monat. Normale übliche Überstunden betrachte ich erstmal nicht.

Grundsätzlich ist die frage, wie die Überstunden zu Stande gekommen sind. Wurden sie vom AG angeordnet oder hat der AN einfach mehr bzw länger gearbeitet und sich so Stunden gebunkert.

Ohne jegliche Gewähr: der Fall der Anordnung der Überstunden müsste nach meinem Empfinden bezahlt werden, und zwar mit den entsprechenden Zuschlägen. Die freiwillige Mehrarbeit könnte im Streitfall als Privatvergnügen des AN ausgelegt werden, keine Bezahlung, keine Zuschläge, bestenfalls Freizeiausgleich. Stell Dir mal vor, man würde dieser Person kündigen … 600 Stunden geleistet für nix und der AG freut sich einen Loch im Bauch …

Im Übrigen ist das ganze ein Widerspruch in sich: es gab ja mal Gründe, warum es eine TZ Stelle ist (sei es nun durch den AN oder durch den AG). Wenn entsprechender Bedarf an Mehrarbeit da ist, müsste der Vertrag umgestellt werden auf VZ.

Das alles hat aber nichts mit Steuerhinterziehung o.ä. zu tun.

Servus,

ja, das ist Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall.

Der Mann wird genauso einfahren wie Herr Fiat, dem nachgewiesen werden konnte, dass er Autos für 10.000 € verkauft hat, für die er auch 11.250 € hätte bekommen können.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

also vorab, mit Steuerhinterziehung hat das nun überhaupt nichts zu tun.

Wie erkläre ich das einfach: Du leistest eine Stunde mehr, ohne Bezahlung. Welche Steuer soll da denn hinterzogen werden? Für Einkommenssteuer bist Du zuständig, nicht Dein Arbeitgeber.

Das Andere sind die Überstunden.

Es hängt ein wenig von Deinem Arbeitsvertrag ab und vor allem, wie diese Überstunden zustande kommen. Ist das komplett dokumentiert? Ist das auf Anweisung geschehen?

Eine Frage mit vielen Unbekannten…

Und, by the way…„nehmen wir an“ ist irgendwie bekloppt, warum nicht einfach „ich habe das Problem“…dazu sind wir hier…

Hallo

Das ist ja schon mal ne Hausnummer. Ist das so rechtens? Kann man da schon von Steuerhinterziehung reden ? Immerhin ist der Lohn auf der Seite des Arbeitgebers geparkt.

Ne, sobald die Überstunden ausbezahlt werden, fallen die Steuern ja an.

Aber Sozialgelder kann man so ganz gut abgreifen, und der Arbeitgeber hat unter Umständen (falls er sonst Kredit aufnehmen müsste) den Vorteil, das Geld erst später auszahlen zu müssen.

Wenn aber vom AN keine Art von Sozialgeldern bezogen werden, ist es uninteressant, und wenn doch, dann kann man der zuständigen Behörde diesen Umstand ruhig mitteilen, sie werden nichts dagegen unternehmen.

Viele Grüße

Ich beteilige mich hier mal bei dem lustigen Rechteraten.

Das ist ja schon mal ne Hausnummer.

Stimmt

Ist das so rechtens?

Klar, kann man so machen.

Kann man da schon von Steuerhinterziehung reden ?

Nein.

Immerhin ist der Lohn auf der Seite des Arbeitgebers geparkt.

Genau, der bilanziert dieses auch und muss es dann nicht versteuern.

Freue mich über ein paar Gedanken…

Da ist nicht viel zu denken.

Der Plem

Und, by the way…„nehmen wir an“ ist irgendwie bekloppt,
warum nicht einfach „ich habe das Problem“

Weil es Menschen gibt die des Lesens mächtig sind.

Der Plem

PS: Was hattest du bei deiner Antwort mit OK bestätigt?
PSS: Was stand da nur in dem Kästel?

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Fein, dann solltest Du das auch lernen…