Hallo zusammen,
angenommen es sei folgender Fall:
Person A ist als Kleinunternehmer auf einer großen Verkaufsplattform B tätig. Die Plattform ist in Luxemburg ansässig. Bei Angabe einer USt-Id kann A Nettorechnungen über die Verkaufsgebühren von B erhalten.
Seit Ende 2016 muss jeder Händler, der bei B tätig ist, seine USt-Id angeben, um Nettorechnungen zu erhalten. Da A bislang als Kleinunternehmer tätig war, hatte er keine USt-Id gebraucht und sich erst Ende 2016 eine zuweisen lassen. Allerdings hat B ihm bereits zwei Rechnungen mit Umsatzsteuer über Verkaufsgebühren ausgestellt. Auf diesen Rechnungen steht: „Die für Deutschland entsprechende Umsatzsteuer ist enthalten.“
Da A Kleinunternehmer ist, gibt er die Verkaufsgebühren in seiner Umsatzsteuererklärung an. Nun hat der A aber ja bereits für besagte zwei Monate Umsatzssteuer auf die Gebühren entrichtet. Kann er diese beiden Rechnungen nun bei der Umsatzsteuererklärung weglassen? Schleißlich hat die Plattform B die deutsche Umsatzsteuer für diese Gebühren bereits kassiert und führt sie an den deutschen Staat ab.
Ist diese Vorgehensweise von A richtig?
Danke und viele Grüße
Ralf