ich habe habe eine verständnisfrage zur AA umschulung.
Vom AA wurde einer freundin von mir, de ihr studium abbricht, eine listegegeben mit umschulungen diegefördert werden. danah sollte die zursozialarbeiterin am 15.9.03 beginnen.
das AA sagte, das sie sich 3 onatevordiesem beginn einen bildungsgutschein holen kann,der dann 3 monate gültig ist und darauf steht auch, dass die umschulung innerhalb dieser 3 monate beginnen muss. auf dem aufdruck der iste der möglichen umschulungen stand, dass der träger für diese maßnahmenoch nicht feststeht.
und nun hat sie den bildungsgutschein und den träger und bekommt von
dem gesagt, dass alle plätze seit monaten vergeben sind.
ich kann machen, was ich will ich kapier das nicht. kann mir das mal jemand erklären und ist da überhaupt richtig so??? das AA sagt, es ist sache der schule wen se nehmengefördert oder nicht.
helft mir, erkärts mir, bitte.
undnicht bösesein wegen der kleinschreibung aber die tastatur klemmt hier wie hacke.
tausenddank anna
Der Bildungsgutschein
wird vom Aamt ausgegeben, wenn der zu Fördernde gute Aussichten hat die Umschulung zu bestehen. Die Entscheidung kann positiv beeinflußt werden, wenn der Arbeitsuchende bereits vor der Maßnahme nachweist, dass ein Arbeitgeber ihn (nach erfolgreichem Bestehen der Maßnahme) einstellt.
Der Bildungsgutschein ist ein Neues Instrument.
Sinn:
Der Kunde des Arbeitsamtes soll sich selber den Bildungsträger aussuchen können.
„Seilschaften“ zwischen Arbeitsamt und Bildungsträgern sollen sich
nicht mehr negativ auf die Qualität der Maßnahmen auswirken. (Entsprechende wissenschaftliche Forschungen gaben diesbezüglich Anhaltspunkte)
Vorteil: Konkurrenz belebt das Geschäft.
Mit dem Bildungsgutschein kann sich der Kunde selber einen Bildungsträger aussuchen. Hier wird also Arbeit vom Aamt auf den Kunden verlagert. Der Kunde kann (muß) einen Weiterbildungsträger finden, der ihm passt. Entsprechend werben die Bildungsträger (in letzter Zeit) wieder aktiv um Kunden.
Das A-amt ist nicht dafür verantwortlich, dass der Kunde einen Bildungsträger findet. In der Praxis dürfte es aber Tipps oder Hinweise geben. Ich kann hier auf die Datenbank (KURS) auf der Homepage des A-amtes hinweisen: www.arbeitsamt.de
danke für die antwort, aberdass ist hier allesnicht das problem.
die angebotene umschulung entspricht alldem was du sagst.
das problem ist, dass sie angeboten wird, im auswahlkatalog des AA steht, darauf hingewiesen wird, das man sich innerhalb der gültigkeit des bildungsgutscheins darum bewerben kann und die ganze maßnahme aber schon seit monaten voll ist.
trotzdem danke anna
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