Hallo Experten,
Meine Frau und ich haben auf dem meine Schwingermutter ein Haus gebaut.
Das Grundstück wurde dann geteilt die Fordere Hälfte meiner Frau überschrieben und die hintere Hälfte meine Schwingermutter.
Im Notarvertrag wurde ein uneingeschränktes Zugangsrecht für meine Schwingermutter festgehalten.
Nun fällt meine Schwingermutter ein sie möchte über unser Grundstück mit dem Auto fahren.Was mir gar nicht gefällt da das Grundstück sehr schmal ist und so schon nicht so viel Platz da ist.
Muss ich nun mein Schwingermutter freiehe Fahrt gewähren und eine Fahrspur anlegen ?
Hallo Alex,
Das Grundstück wurde dann geteilt die Fordere Hälfte meiner
Frau überschrieben und die hintere Hälfte meine
Schwingermutter.
Was ist eine Schwingermutter? Oder ist Dein „e“ kaputt?
Habt ihr der Schwingermutter das Grundstück abgekauft, oder hat sie es euch geschenkt?
Nun fällt meine Schwingermutter ein sie möchte über unser
Grundstück mit dem Auto fahren.Was mir gar nicht gefällt da
das Grundstück sehr schmal ist und so schon nicht so viel
Platz da ist.
Frechheit. Aber:
Im Notarvertrag wurde ein uneingeschränktes Zugangsrecht für
meine Schwingermutter festgehalten.
Da dürfte das geregelt sein. Da ein Grundstück erheblich an Wert verlieren kann, wenn es über keinerlei Zufahrt verfügt, wird das im Notarvertrag schon so gemeint gewesen sein, dass auch eine ZuFAHRT möglich sein soll.
Muss ich nun mein Schwingermutter freiehe Fahrt gewähren und
eine Fahrspur anlegen ?
Wenn ihr euch nicht einigt, gibts da saftiges Potential für einen schönen Rechtsstreit mit der Schwingermutter.
Aber mal ehrlich… Tut man das?
Schönen Gruß
Horst
Wer Ironie findet darf sie behalten.
Danke für deine Antwort,
da sieht man wie mich das auf die Palme bringt schon bei dem Wort Schwiegermutter. Das „e“ ist doch nicht kaputt.
Das Grundstück musste geteilt werden da das der einzige weg für meine Schwiegermutter war ihren noch Ehemann vom Grundstück zu bekommen. „Scheidung“
Mein Schwiegervater hat seine Hälfte gleich seiner Tochter überschrieben. Also bekammen wir das Grundstück von meinem Schwiegervater geschenkt.Der ist echt ein Goldstück!!!
Was geht mich der Wertverlust von dem Grundstück an?
Sie wollte die Teilung ja unbedingt.
Das Grundstück wurde die Letzten 25 Jahre nicht befahren. Und nun auf einmal nur um zu stänkern.
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Hi Alex,
Was gibt denn der Notarvertrag zum Wegerecht her? Ist da von einem „Geh- und Fahrtrecht“ die Rede? Oder von etwas anderem?
Was geht mich der Wertverlust von dem Grundstück an?
Sie wollte die Teilung ja unbedingt.
Das Grundstück wurde die Letzten 25 Jahre nicht befahren. Und
nun auf einmal nur um zu stänkern.
Naja, DAS gehört eher ins Psychologiebrett. Oder in L&L. 
Nochmal: Je nach Lage und Wert des Grundstücks kann es da für die Schwingermutter (scnr) um ganz schön viel Geld gehen, wenn das Grundstück nicht befahrbar ist. Entsprechend hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie den Notarvertrag bzgl. des Wegerechts von einem Anwalt auseinandernehmen läßt.
Es liegt an Dir, dasselbe zu tun und einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Schönen Gruß
Horst
Hallo Horst,
im Notarvertrag ist nur die Rede vom uneingeschränktem Zugangsrecht.
Wegerecht oder Zufahrtrecht wird dort nicht erwähnt.
Auch im Grundbuch wurde diesbezüglich nichts eingetragen.
Auch beim Notar hatten wir erwähnt das wir das nicht wollen das bei uns durchgefahren werden soll. Das wurde nur leider nicht so genau festgehalten.
Wir selbst Parken auch vor dem Haus!
Und das hintere Grundstück wird ja auch nur als Wochenendaufenthalt genutzt.Ist halt nur ein Garten.
Das ist echt ne Psychonummer.
wenn das nur ein garten fürs wochenende ist,dann sieht das anders aus,zumal die dame ja bis jetzt auch zu fuss dahin gekommen ist!
jedenfalls müsstet ihr die weganlage nicht bauen oder unterhalten,wenn es wider erwarten dazu käme.
allerdings wäret ihr in der pflicht,wenn auf dem gartengrundstück der gärtner bäume fällen oder andere sachen erledigen müsste.
das müsste aber dann mit euch abgesprochen werden.
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Also ich kann mich daran erinnern, dass jedes Grundstück zwar einen Zugang haben muss, aber nirgends steht, ob der zu Fuß oder mit dem Auto ermöglicht sein muss.
Und wenn dies nicht näher als definiert ist, soll sie doch ihr Auto zerlegen und einzeln rübertragen.
Schließlich ist es ein deutlicher Unterschied, ob man sein Grundstück mit einem 2-Meter-Streifen für ein Auto oder den 1/2-Meter für den Fußgänger belastet hat.
Steht dieses Zugangsrecht im Grundbuch?
Nein das Zugangsrecht steht nicht im Grundbuch.
Zerlegen ist eine sehr gute Idee.
Das Auto ist noch nicht mal von meiner Schwiegermutter sondern von ihrem neuen Freund.
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Na dann ist der Drops eigentlich gelutscht.
Vereinbarungen zwischen beiden Parteien sind nach einem Verkauf erloschen. Und damit geht es nicht mehr darum, dass der Wert des Schwingermuttergrundstücks fällt, sondern dass er bereits gefallen ist.
Da hat sie wohl Pech gehabt, was den Grundstückswert angeht. Von irgendwelchen schwindligen Forderungen ganz abgesehen.
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