Frage zu Unisextarifen

Hallo Freunde,

derzeit erfolgt bei den Versicherern ja der Wechsel auf sogenannte Unisex-Tarife.

Wenn ich es richtig verstanden habe ist der Augangspunkt folgender:
Beitragszahlungen bzw. Leistungen von Mann und Frau sind derzeit unterschiedlich hoch aufgrund von bspw. unterschiedlichen Sterbewahrscheinlichkeiten. Jetzt sagen die Frauen oder Männer (je nachdem was für ne Versicherung) dass es unfair ist mehr zu zahlen (oder weniger Leistung zu bekommen) nur weil ich ein anderes Geschlecht habe. Deshalb die Anpassung im Rahmen der Unisextarife. Soweit so gut

Nun frage ich mich:
wenn man beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung betrachtet zahlt ein Mechaniker ja mehr Beitrag als ein Büroarbeiter aufgrund eines höheren Risikos berufsunfähig zu werden.

Ist das nicht die selbe ungerechte Behandlung?
Beide Fälle beruhen doch „nur“ auf Wahrscheinlichkeiten. In dem einen Fall die Sterbewahrscheinlichkeit, bei dem anderen Fall die Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeit. Sollte demnach nicht die Berufseinstufung auch angepasst werden?

Der Grund für Unisex-Tarife ist mir klar allerdings verstehe ich nicht warum es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht so ist.

Über ne Erklärung würde ich mich freuen.

Viele Grüße
Markus

Hallo,

Ist das nicht die selbe ungerechte Behandlung?

wegen des Geschlechts darf man nicht ungleich behandeln, wegen des Berufes sehr wohl.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur…

Gruß
C.

Merci owt
owt