Ich schliesse mich der Antwort von Klaus Grosse an - allerdings mit dem Zusatz, dass man als Designer tätig sein kann und gleichzeitig (!) Kleinunternehmer sein kann - die Kleinunternehmerregelung richtet sich nämlich allein nach dem Umsatz.
So kann man am Anfang durchaus ein Kleinunternehmer sein, bei grösserem Erfolg im Laufe der Zeit dann aber zum Normal-Besteuerten Unternehmer werden, der Umsatzsteuer zahlen muss aufgrund der Umsätze, ist aber dennoch immer noch nach wie vor Designer.
Ob Du an Händler verkaufst oder an Privatleute, ist erstmal Dein Bier. Als Designer ist man freischaffend und weder Händler noch sonstwie Gewerbetreibender.
Ich spreche aus Erfahrung, denn genauso ist es bei mir gelaufen.
Ich habe mich damals nur beim Finanzamt angemeldet (bei mir war’s Schwerpunkt Modedesign - da musst Du genau schauen, was auf Deinem Diplom steht, das gilt dann auch als Berufsbezeichnung), und, da es das damals noch gab, eine Ich-AG beim Arbeitsamt beantragt. Leider gibt’s die ja nicht mehr…war aber auch jede Menge Gepangel und Papierkrieg.
Viel Erfolg
wünscht Dir
Evelyn