Hallo zusammen,
mal angenommen
),
eine Frau, 40 Jahre alt, verheiratet, Mutter 2er Kinder, nimmt einen 400 Euro Job bei einem privaten Postzustelldienst an. Diese Frau teilt sich nun einen Zustellbezirk mit einer anderen Frau. Zugestellt wird bei diesem Zustelldienst von Dienstag bis Samstag.
Die beiden Frauen können sich das eigenverantwortlich aufteilen, wer wann fährt, Vorgaben seitens der Firma gibt es nicht.
Aufgeteilt haben sie es sich so, dass die eine in der einen Woche Di-Do fährt, und die andere Fr+Sa, und dann umgekehrt.
Bezahlung erfolgt per zugestelltem Brief, also kein Festgehalt oder Stundenlohn.
Jetzt die Fragen:
- Steht dieser Frau bezahlter Urlaub zu? Und wie wird das berechnet, da sie ja kein Festgehalt bekommt.
- Wie sieht es aus mit Krankheit, hat sie Anspruch auf eine Lohnfortzahlung? Wenn ja, auch hier die Frage, wie wird das berechnet?
Der Arbeitvertrag gibt diesbezüglich leider nicht viel her, darin sind schlicht und einfach keinerlei Angaben diesbezüglich zu finden.
Ein Anruf bei der Firma ergab die Aussage: „Nee, sowas gibt es bei uns nicht, das zahlt der Chef nicht.“
Würde mich über Antwort freuen.
Danke
prikkelpitt
Hallo zusammen,
mal angenommen
),
eine Frau, 40 Jahre alt, verheiratet, Mutter 2er Kinder, nimmt
einen 400 Euro Job bei einem privaten Postzustelldienst an.
Damit ist sie ganz normale Arbeitnehmerin mit allen Rechten und Pflichten.
Diese Frau teilt sich nun einen Zustellbezirk mit einer
anderen Frau. Zugestellt wird bei diesem Zustelldienst von
Dienstag bis Samstag.
Die beiden Frauen können sich das eigenverantwortlich
aufteilen, wer wann fährt, Vorgaben seitens der Firma gibt es
nicht.
Aufgeteilt haben sie es sich so, dass die eine in der einen
Woche Di-Do fährt, und die andere Fr+Sa, und dann umgekehrt.
Bezahlung erfolgt per zugestelltem Brief, also kein Festgehalt
oder Stundenlohn.
Jetzt die Fragen:
- Steht dieser Frau bezahlter Urlaub zu?
Ja
Und wie wird das
berechnet, da sie ja kein Festgehalt bekommt.
§11 BUrlG http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html
- Wie sieht es aus mit Krankheit, hat sie Anspruch auf eine
Lohnfortzahlung?
Ja
Wenn ja, auch hier die Frage, wie wird das
berechnet?
§ 4 Abs. 1a Satz 2 EFZG http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html
Der Arbeitvertrag gibt diesbezüglich leider nicht viel her,
darin sind schlicht und einfach keinerlei Angaben
diesbezüglich zu finden.
Ein Anruf bei der Firma ergab die Aussage: „Nee, sowas gibt es
bei uns nicht, das zahlt der Chef nicht.“
Das wollen wir doch mal sehen
Würde mich über Antwort freuen.
Danke
prikkelpitt