Frage zu VBG Unfallversicherung

Hallo,

ich habe eine Nachhilfeeinrichtung. Da ich nicht alles allein schaffe, habe ich 3 Honorarkräfte und einen Minijobber angestellt.

Nun meine Frage:
Muss man sich bei der VBG anmelden?

Nach deren Aussage: JA!

Ich muss nun über 80€ im Jahr zahlen, da das der Mindestbeitrag ist, sonst wären es um die 8€. :frowning:

Kann mir jemand helfen?

Beste Grüße

Hallo,

klare Sache, die VBG hat Recht. Du beschäftigst Personal und bist gesetzlich verpflichtet, Dich mit Deinem Unternehmen bei der für Dich zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Dafür sind Deine Mitarbeiter gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert und Du wirst im Gegenzug von Deiner Arbeitgeberhaftung befreit.

Gruß

Wolfgang

Hallo,

klare Sache, die VBG hat Recht. Du beschäftigst Personal und bist gesetzlich verpflichtet, Dich mit Deinem Unternehmen bei der für Dich zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Dafür sind Deine Mitarbeiter gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert und Du wirst im Gegenzug von Deiner Arbeitgeberhaftung befreit.

Gruß

Wolfgang.

Hoi.

Solltest du bei der VBG sein: da ändert sich das mit dem Mindestbeitrag gerade.

Aber 80 Euro sollte dir der Unfallschutz für den Minijobber wert sein - frag mal bei einer privaten Versicherung nach…

Ansonsten kann man da nix „machen“ - die Sache ist vor den Gerichten schon lange ausgefochten.

Ciao
Garrett

Hallo,
bei der VBG handelt es sich ja um einen Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses (egal ob Minijobber oder „regulärer“ Arbeitnehmer, egal ob mit oder ohne schriftlichen Arbeitsvertrag) pflichtversichert. Beitragspflichtig ist allein der Arbeitgeber. Ob Honorarkräfte in Ihrem Fall als Arbeitnehmer oder als Selbständige zu werten sind, vermag ich nicht zu beurteilen. Hier kommte es sicherlich auf die Ausgestaltung der Verträge an und insbesondere auch darauf, ob und in welchem Umfang die einzelnen Honorarkräfte ggf. auch anderweitig tätig sind. Ich empfehle, auf jeden Fall eine Anmeldung bei der BG. Abgesehen von den -deutlich besseren- Leistungen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall (im Verhältnis zur Krankenversicherung,)umgeht man mit der zeitnahen Anmeldung bei der BG das Risiko, nachträglich zur Beitragszahlung (m. E. bis zu 4 Jahre rückwirkend; bin mir aber nicht sicher) herangezogen zu werden. Nochmals zu Verdeutlichung: Als Abeitgeber hat man nicht die Wahl zwischen Beitritt oder Nichtbeitritt. Die Arbeitnehmer sind von Gesetzes wegen pflichtversichert und der Arbeitgeber beitragspflichtig.
Mfg,
Elbmarscher

Hallo,

vielen Dank, für deine Antwort.

Ich werde mich wohl daran gewöhnen müssen, dass alle nur mein Bestes wollen: Mein GELD!

Das Problem ist halt, dass ich jetzt nicht die großen Gewinne erziele. Ich habe meist gerade mal soviel Geld raus, dass ich meine Krankenversicherung und die laufenden Kosten decken kann.

Dann habe ich eine private Unfallversicherung, damit die Kinder abgesichert sind. Dazu kommt dann noch das Geld für die Knappschaft.

Da ich bereits Geld an die Knappschaft zahle, dachte ich eben, dass dann nicht noch extra in die VBG eingezahlt werden müsste.

Ich habe jetzt nochmal die Beiträge der Knappschaft angeschaut. Da ist die Unfallversicherung wirklich nicht drin.

Also vielen Dank für die Antwort, dann werde ich die Anmeldung für dieses Jahr auch wieder machen.

Ich frage mich nur, warum die ehemalige Inhaberin das nie gezahlt hat. *grübel*

Viele Grüße

Hallo,

ja, da kannst du nicht viel machen, du musst dich bei der VBG melden und da du Arbeitnehmer bzw. Honorarkräfte hast, kommst du um den Beitrag nicht drum rum.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für den Schutz von Arbeitnehmern da und schützt sie nun mal vor allen Risiken im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Moin,
um Deine Antwort kurz zu beantworten: JA

Das SGB VII sieht vor, dass Unternehmer (also Sie) kraft Gesetzes (also ohne das es eines Antrages bedarf), bei der für sie zuständigen Berufsgenossenschaft „beitragspflichtiges“ Mitglied sind, wenn
a) der Unternehmer Mitarbeiter gegen Entgelt (dazu gehören auch Minijobber) beschäftigt und/oder

b) die Satzung der Berufsgenossenschaft eine satzungsmässige Pflichtversicherung für Selbstständige in bestimmten Gewerbebereichen vorsieht
(Satzungsmäßige Unternehmerpflichtversicherung).

Die Frage welche sich so noch stellt: Honorarkräfte…diese können entweder als
Arbeitnehmer gelten (die Beiträge müßten dann von Ihnen gezahlt werden) oder es handelt sich ebenfalls um selbstständig Tätige (dann müssten sich die Honorarkräfte bei der VBG melden).

Im übrigen…im Falle eines Arbeitsunfalls wird die BG von der Tätigkeit und den Unfallbetrieb erfahren.
Da ist es besser sich selbst zu melden. Die Nichtanmeldung kann zu einem Bußgeld führen. Und die Beiträge verjähren erst nach 4 Jahren nach dem Jahr in dem sie entstanden sind.

Und…keine private Unfallversicherung ist so gut wie eine Berufsgenossenschaft :wink:

Gruss

Liebe® Fragesteller(in)
ich kann verstehen dass Ihnen der Mindestbeitrag bezogen auf die Berechnung nach Lohnsumme hoch erscheint, Sie sollten dabei allerdings mehrere Merkmale beachten, denn dieser Beitrag hält im Leistungsfall eine wirklich gute Versorgung des Verletzten oder Erkrankten vor. Zudem sollten Sie bedenken, dass diese Versicherung ebenfalls die Haftungsfreistellung des Arbeitgebers beinhaltet, die versichert Ihnen so keine private Versicherung.
Die Regelung nach dem Mindestbeitrag ist unter SGB IV geregelt. Hiernach richten sich dann auch die Leistungen die erbracht werden selbst wenn der Verdienst unterhalb des Mindestjahresarbeitsverdienstes liegt.

Hallo,
sobald man Personen beschäftigt, besteht die Pflicht zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Für den Unternehmer selbst kann die Berufsgenossenschaft in der Satzung regeln, ob eine Pflichtmitgliedschaft oder eine freiwillige Versicherung bestehen soll. Hat die VBG die Pflichtmitgliedschaft, so musst auch du für dich selbst Beiträge entrichten.
„Wenn man sich mal den Leistungsumfang der BG anguckt, ist das kein schlechtes Preis/Leistungsverhältnis über die BG versichert zu sein !“ :wink: !

LG
Sven