Frage zu Verkehrsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe gestern einen kleinen Unfall mit einem Linienbus gehabt. An einer Stelle, wo man nicht links abbiegen darf, bin ich links abgebogen, woraufhin der Linienbus stark abbremsen musste. Durch das abrupte Abbremsen ist ein Passagier der noch vorne stand, mit dem Kopf gegen die Glasscheibe gestoßen. Die Glasscheibe hat einen Sprung. Für den leicht verletzten Passagier wurde ein Krankenwagen gerufen und er verbrachte die Nacht zur Beobachtung im Krankenhaus. Es wurden keine Verletzungen, außer ner leichten Kopferschütterung , festgestellt. Zudem muss ich erwähnen das keine Polizei von beiden Parteien gerufen wurde, man sich nur die Versicherungsdaten Versicherungsdaten und co. ausgetauscht hat.

Nun zu meiner Frage, muss ich

a) die zerbrochene Scheibe zahlen?
b) den Krankenwagen zahlen?
c) die Krankenhauskosten incl. den Untersuchungen zahlen?

Hallo,
den Verkehrsunfall haben Sie nach eigenen Angaben alleine verschuldet. Folglich haften Sie für alle hieraus resultierenden Schäden. Dazu gehören die Heilbehandlungskosten, die Schmerzensgelder sowie die Sachschäden. Den Unfall müssen Sie unbedingt Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung melden. Diese kommt für die entstandenen Schäden auf.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Brunow
Rechtsanwalt
Vertrauensanwalt des Volkswagen Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht
Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

Hallo mari29,

zu allen Fragen ein klares Ja (Ihre Versicherung). Wenn es ein Linienbus war, wurde auch die Polizei informiert.

Hallo,

die Frage ist schnell beantwortet.
Zu a) Ja, weil es nicht darauf ankommt ob ein Unfall passiert ist, sondern dass einer hätte passieren können. Es kam nur nicht zum Unfall, weil der Bus gebremst hat. Die Ursache dafür haben Sie gesetzt. Deshalb sind sie haftbar zu machen.

Zu b und c)Da sie den eingetretenen Schaden durch ihr falsches Verhalten verursacht haben, sind sie auch hier haftbar zu machen. Dies zahlt in der Regel aber die Autohaftpflichtversicherung. Genauso die Scheibe.
Sollte ihnen jedoch grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wird ihre Versicherung sie in Regress nehmen und einen Teil der Kosten von Ihnen einfordern.
Dies passiert aber nur, wenn sie wirklich in Kauf genommen hätten, dass der Bus bremsen MUSS und ihnen egal wäre ob sich jemand dabei verletzt oder nicht. Dies ist schwer nachzuweisen und von daher gehe ich davon aus, dass der Schaden von der Versicherung getragen wird.

Gruß

Hallo,

die Frage ist schnell beantwortet.
Zu a) Ja, weil es nicht darauf ankommt ob ein Unfall passiert ist, sondern dass einer hätte passieren können. Es kam nur nicht zum Unfall, weil der Bus gebremst hat. Die Ursache dafür haben Sie gesetzt. Deshalb sind sie haftbar zu machen.

Zu b und c)Da sie den eingetretenen Schaden durch ihr falsches Verhalten verursacht haben, sind sie auch hier haftbar zu machen. Dies zahlt in der Regel aber die Autohaftpflichtversicherung. Genauso die Scheibe.
Sollte ihnen jedoch grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wird ihre Versicherung sie in Regress nehmen und einen Teil der Kosten von Ihnen einfordern.
Dies passiert aber nur, wenn sie wirklich in Kauf genommen hätten, dass der Bus bremsen MUSS und ihnen egal wäre ob sich jemand dabei verletzt oder nicht. Dies ist schwer nachzuweisen und von daher gehe ich davon aus, dass der Schaden von der Versicherung getragen wird.

Gruß.

Hallo !

Ja, alles zu Deinen Lasten. Aber das zahlt für Dich Deine Haftpflichtversicherung die ja jedes Fahrzeug haben muß. Geh aber davon aus das noch einen Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung kommt.Ich hoffe das das nicht in Düsseldorf passiert ist!

Gruß

Hallo, bin Hauptberuflich als Busfahrer tätig und hatte auch schon Personenschäöen im Bus…

zuerstmal zahlt Deine Pkw-Haftpflicht-Versicherung alles, was Du dem Gegner an Schaden zugefügt hast.

Daß keine Polizei gerufen wurde bei bei Personenschäden immer falsch, auch wegen Beweissicherung am Unfallort, Personenschäden können schnell in die 10tausende € gehen und dann werden die Versicherungen hellwach, wenn es um Vermeidung weiterer Folgekosten geht.

Was aus Deiner Beschreibung nicht hervorgeht: Wo war der Bus, als er abbremsen mußte ? Hinter Dir, oder Dir gegenüber ?

Warum hat sich der Fahrgast nicht festgehalten ? Warum hat der Busfahrer nicht früher und sanfter gebremst ? Vorrausschauende Fahrweise hat der Busfahrer an den Tag zu legen !!

Zudem: Eine Schuld stellt nur ein Richter fest, keine Polizei und keine Versicherung ! Laß Dich nicht zu irgendwelchen Schuldanerkenntnissen drängen, will man von Dir Geld, lehne alles ab „…bis die Schuldfrage geklärt ist…“ !

MfG