Frage zu Verkehrsschild 'Unbeschr. Bahnübergang'

Hallo,

welche Zeichennummer hatte das Verkehrsschild „Unbeschrankter Bahnübergang“ mit dem Dampflok-Piktogramm? Das aktuelle Schild zeigt eine E-Lok und ist Zeichen 151. Hat dieses die Dampflok ersetzt und somit auch die selbe Nummer bekommen? Wie lange war/ist das Schild mit der Dampflok noch gültig?

Dampflok: http://www.brix.de/verkehr/bahn/_images/unbeschr_ueb…
E-Lok (aktuell): http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zeichen_151.svg

Danke & schönes WE!

VG

Hallo!

welche Zeichennummer hatte das Verkehrsschild „Unbeschrankter
Bahnübergang“ mit dem Dampflok-Piktogramm?

Es gab davon sogar zwei Versionen, eine ältere und eine neue:
http://kotol.de/images/875031.jpg
http://kotol.de/images/875033.jpg

Das ältere Schild geht bis zum Anfang des 20. Jahrhunders zurück - war aber noch in den 80er Jahren an einigen Nebenstrecken zu sehen. Das neuere dürfte nach dem zweiten Weltkrieg entstanden sein.

Die Nummer war meines Wissens ebenfalls 151.

Gruß,
Max

Nabend!

Wie lange war/ist das Schild mit der Dampflok noch gültig?

Bis zur Einführung der neuen StVO am 01.09.2009. Darin gab es keine Übergangsklausel mehr, daher waren ab dem Tag die alten Verkehrszeichen ungültig.

Aber ich würde gerade bei einem Bahnübergang nicht aus einem alten Schild darauf schließen, dass man mit dem Auto Vorfahrt hätte :wink:*gg*

Gruß!
T.

Aber ich würde gerade bei einem Bahnübergang nicht aus einem
alten Schild darauf schließen, dass man mit dem Auto Vorfahrt
hätte :wink:*gg*

Hi,

bei einem Gefahrenzeichen ist es auch völlig egal ob es gütig ist oder auch nicht. Es regelt nicht den Verkehr, es warnt nur vor Gefahren.

Die Vorfahrtsregelung steht in § 19 StVO
http://www.juraforum.de/gesetze/StVO/19/19_StVO_bahn…

scnr.

Q-Gruß

hi,
man hat am bahnübergang keine vorfahrt sondern das andreaskreuz besagt, den bahnverkehr vorrang gewähren.
die 46. verordnung zur änderung der stvo vom 01.09.2009 schreibt nur noch ein gefahrzeichen am bahnübergang vor (zeichen 151). die alten zeichen werden nicht mehr montiert behalten aber bis zum 1.9.2019 ihre güligkeit ( übergangsfrist)
hauptmann

OT @ hauptmann und q-treibaer
Hallo ihr 2,
da ihr beide auf dasselbe Thema anspringt - ihr habt beide den Scherz scheinbar nicht verstanden.
Es sollte einfach ein kleiner witzig gemeinter Hinweis sein, dass es durchaus Verkehrzeichen gibt, bei denen man nicht nach einer Gültigkeit fragen sollte.

Da benötigt es m.E. keine Hinweise auf Nicht-Vorfahrt, Vorrang und sonstige Passagen aus der StVO.

Davon unabhängig, können die alten Schilder von mir aus noch ewig gelten. Nur damit wieder eine Menge Steuergeld verschwendet wird, müssen Schilder ausgetauscht oder entfernt werden. Und manche der Ausgemusterten hatten wirklich Sinn (z.B. „Schneeflocke“

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da ihr beide auf dasselbe Thema anspringt - ihr habt beide den
Scherz scheinbar nicht verstanden.

Hi,

deshalb auch scnr in meinem Beitrag. :wink:

SCNR, „Sorry, Could Not Resist“, „Entschuldigung, aber ich konnte nicht widerstehen“

Q-Gruß

ich habs nicht als witz verstanden. sorry…
ich helfe aber gern wenn ich kann…
h.

Touché - beiden!
Helfen und hin und wieder ein „SCNR-Einwurf“ sind ja der Sinn und Unsinn von www :wink:
Weiterhin frohes Schaffen und schönen Montagabend
Grüße!
T.

wie nennt sich das brett wos lustig hergeht…??
witzebrett genau grins :smiley: