Hallo,
ich weiß, daß wenn man etwas übers Internet kauft, man 2 Wochen Rückgaberecht hat und das wenn es über 40,- € gekostet hat, der Händler die Rücksendekosten tragen muss.
So, nehmen wir nun folgenden Fall an. Man kauft bei einem Internethändler etwas gegen Nachnahme. Bei der Anschrift gibt es immer Problem, weil die Straße im Navigationsgerät nicht drin steht. Darum gibt der Käufer explizit noch einen Zusatz zur Straße mit an und weist drauf hin, daß dieser unbedingt vom Verkäufer mit anzugeben ist, da es sonst Probleme gibt.
Nun findet das Versandunternehmen die Anschrift nicht (weil natürlich der Zusatz vergessen wurde). Das ganze zieht sich (mmm nehmen wir mal an) 4 Wochen hin. Langsam wird der Käufer ungeduldig. Der Verkäufer will wohl scheinbar warten, bis das Paket von DHL zurückkommt und es dann an die neu angebenen Anschrift senden.
Kann der Käufer dem Versandhändler eine Frist stellen bis wann er geliefert haben soll? Also sprich ihn in Verzug sezten? Vielleicht noch der Hinweis. Das ganze wurde per Nachnahme bestellt (und der Käufer weiss nicht, warum sich der ganze Mist so hinzieht).
Der Käufer ist jetzt nämlich am überlegen sich die Ware woanders zu kaufen, weil es solange dauert, hat aber auch keine Lust auf den ganzen Hickhack wenn er es zurücksenden würde (wenn es den irgendwann mal kommen wurde).
Gruß eyeseen
Hallo,
also erstmal kann es A völlig egal sein ob die Adresse im Navigationssytemen vorhanden ist oder nicht, wenn es von A aktuelle Adresse ist dann hat das Versandunternehmen dafür zu sorgen dass das Paket auch ankommt und auch wenn es eine Landkarte dafür braucht
. Im Fall A würde ich empfehlen von dem Kaufvertrag zurück zu tretten ! Wenn A das Paket bekommt, braucht A es ja nicht anzunehmen ! Desweiteren so sollte A dem Versandhaus dies mitteilen. Eine Frist ist zwar machbar, wie weit Sie aber umgesetz wird ist fraglich ?!
MFG.
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Hallo,
also erstmal kann es A völlig egal sein ob die Adresse im
Navigationssytemen vorhanden ist oder nicht, wenn es von A
aktuelle Adresse ist dann hat das Versandunternehmen dafür zu
sorgen dass das Paket auch ankommt und auch wenn es eine
Landkarte dafür braucht
.
Tja, das ist das Problem. Auch in der Strassenkarte gibt es die Nummer noch nicht. Ist ein Neubau. Die Strasse wird durch ein kleines Waldgebiet unterbrochen und das Haus ist das einzige in der Straße. Darum ja der Zusatz der unbedingt mit angegeben werden soll. Der normale Postbote hat die Adresse übrigens gefunden…
Hi,
sofern diese Strasse Offiziel ist, wovon ich ausgehe dann ist es in ordnung ! Zum Thema Frist, wenn A den Artikel will, sollte A an den Verkäufer etwa so eine Frist setzen "… sollte Ware bis zum X nicht da ein, trette ich umgehend vom Kauf zurück, als Frist würde ich allerdings max. 1 Woche machen.
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