Folgende Situation: Wir fahren mit mehreren Bekannten im Konvoi in die City. Vor mir fährt ein Freund von mir. Plötzlich knallts und meine Windschutzscheibe ist gerissen: Steinschlag. Nun will ich sie über meine Kasko ersetzen lassen. Jetzt meine Frage: Wenn ich nun im Schadensbericht der Versicherung den Wagen meines Freundes als vorrausfahrendes Fahrzeug angebe, kann er dann von meiner Versicherung haftbar gemacht werden? Das fänd ich nicht toll, denn schließlich kann er ja nichts dafür.
Danke für die Antworten!
Mfg Eddy
Folgende Situation: Wir fahren mit mehreren Bekannten im
Konvoi in die City. Vor mir fährt ein Freund von mir.
Plötzlich knallts und meine Windschutzscheibe ist gerissen:
Steinschlag. Nun will ich sie über meine Kasko ersetzen
lassen. Jetzt meine Frage: Wenn ich nun im Schadensbericht der
Versicherung den Wagen meines Freundes als vorrausfahrendes
Fahrzeug angebe, kann er dann von meiner Versicherung haftbar
gemacht werden? Das fänd ich nicht toll, denn schließlich kann
er ja nichts dafür.
Danke für die Antworten!
Und nun sollen wir Ihnen sagen, wie man so etwas schreiben sollte? Das wäre denn evtl. Beihilfe zum Versicherungsbetrug!
Schildern Sie alles so, wie es war und alles wird gut,unabhängig von „Lösung“ des Falls.
Und nun sollen wir Ihnen sagen, wie man so etwas schreiben
sollte? Das wäre denn evtl. Beihilfe zum Versicherungsbetrug!
Schildern Sie alles so, wie es war und alles wird
gut,unabhängig von „Lösung“ des Falls.
Ich will keine Versicherung betrügen, ich wollte einfach nur wissen ob er haften muss oder nicht.
Es sieht ganz gut für Ihren Bekannten aus!
Ich will keine Versicherung betrügen, ich wollte einfach nur
wissen ob er haften muss oder nicht.
Cassiesmann hat Recht, wenn der Vorausfahrende einen PKW gefahren hat, muß er für den Steinschlagschaden nicht aufkommen.