Kennt sich jemand zufällig mit Verjährungsfristen aus und kann sich dazu äussern, ob ein Gebührenbescheid mit heutiger Zustellung wegen einer KFZ Abschleppung im November 2011 noch Gültigkeit haben kann ?
Es geht nur um die Verwaltungsgebühr.
Im Voraus besten Dank !
Hallo,
Verwaltungskostengesetz (VwKostG)
§ 20 ( Verjährung) …nach 3 Jahren, also noch zu begleichen.
si
Schade.
Aber danke !