Frage zu Vollmachten

Hallo,
habe eine Frage zu Bankvollmachten.
Angenommen Person X hat ein Konto. Hierfür sind Y und Z per Vollmacht berechtigt.
Hat Z dann uneingeschräntes Zugriffsrecht auf den Geldbestand und darf jederzeit Geld transferieren etc?
Sehe ich das richtig, dass er alles dürfte, nur nicht das Konto des X löschen?

Angenommen X verkracht sich mit Z. Dieser hat aber noch die Vollmacht und nutzt diese um das Konto bis auch einen kleinen Restbestand zu plündern. Kann dann X zivil oder strafrechtliche Ansprüche gegen Z geltend machen?

Zur Klärung :Ich bin weder X, Y noch Z!!!Noch kenne ich jemanden in solch einer Situation.
Ich möchte nur wissen, wie Vollmachten bei den Banken gestrickt sind und wie sie funktionieren, für den Fall das ich selbst mal jemanden für mein Konto berechtigen würde.
Gruß, und danke,

Hallo,

habe eine Frage zu Bankvollmachten.
Angenommen Person X hat ein Konto. Hierfür sind Y und Z per
Vollmacht berechtigt.
Hat Z dann uneingeschräntes Zugriffsrecht auf den Geldbestand
und darf jederzeit Geld transferieren etc?
Sehe ich das richtig, dass er alles dürfte, nur nicht das
Konto des X löschen?

im Prinzip ja, aber da hilft dann auch ein Blick in die erteilte Vollmacht.

Die deutschen Kreditinstitute verwenden übrigens weitestgehend inhaltlich einheitliche Vollmachtsvordrucke.
http://www.maxblue.de/rd/media/maxblue_Vollmachterte…

Angenommen X verkracht sich mit Z. Dieser hat aber noch die
Vollmacht und nutzt diese um das Konto bis auch einen kleinen
Restbestand zu plündern. Kann dann X zivil oder
strafrechtliche Ansprüche gegen Z geltend machen?

Ja sicher.

Gruß,
Christian

Hallo,

Angenommen X verkracht sich mit Z. Dieser hat aber noch die
Vollmacht und nutzt diese um das Konto bis auch einen kleinen
Restbestand zu plündern. Kann dann X zivil oder
strafrechtliche Ansprüche gegen Z geltend machen?

X sollte mal schleunigst zu einem freundlichen Anwaltskollegen gehen, damit schnellstmöglich, und bevor das Geld weg/verbraucht ist, hier die geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können.

Gruß vom Wiz

Hey Wiz,
was heißt das für mich als Leihen?
Kannst du mir meine Fragen beantworten?
Gruß,

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Hallo,

X sollte mal schleunigst zu einem freundlichen Anwaltskollegen
gehen, damit schnellstmöglich, und bevor das Geld
weg/verbraucht ist, hier die geeigneten Maßnahmen ergriffen
werden können.

wenn noch nichts passiert ist, reicht der Weg zum Kreditinstitut, wo man dann die Vollmacht widerrufen kann.

Gruß,
Christian

Auch hier die Frage : Was heißt das?Klar, die Vollmacht kann jederzeit wiederrufen werden. Aber was kann denn sonst passieren?
Z räumt das Konto ab und dann?
Kann X ihn dann auf Herausgabe oder sonst was verklagen?
Oder wird das so gewertet das Z Vollmacht hatte und quasi also berechtigt war das Geld zu nehmen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Z räumt das Konto ab und dann?
Kann X ihn dann auf Herausgabe oder sonst was verklagen?

ja, natürlich.
Zivilrechtlich http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
strafrechtlich http://dejure.org/gesetze/StGB/266.html

Oder wird das so gewertet das Z Vollmacht hatte und quasi also
berechtigt war das Geld zu nehmen?

Die Vollmacht besagt nur, daß er im Außenverhältnis mit dem Kreditinstitut berechtigt ist, über das Konto wie bevollmächtigt zu verfügen. Im Innenverhältnis ist er natürlich dem Kontoinhaber rechenschafts- und ggfs. schadensersatzpflichtig.

Gruß,
Christian

Und wie kann ich als X beweisen, dass Z nicht auf mein Konto zugreifen sollte?
wie schaut das weitere übliche Vorgehen dann aus?

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Hallo,

wenn noch nichts passiert ist, reicht der Weg zum
Kreditinstitut, wo man dann die Vollmacht widerrufen kann.

In der Tat. Allerdings hatte ich die Ausgangsfrage hier so gelesen, dass das Kind schon im Brunnen ist „… bis auf einen kleinen Restbetrag“.

Gruß vom Wiz

Hallo,

was heißt das für mich als Leihen?

Das was da steht: Ab zum Anwalt!

Kannst du mir meine Fragen beantworten?

Das Problem ist, dass sich allgemeingültige Fragen nur allgemeingültig beantworten lassen. Da man aber ja wohl davon ausgehen muss, dass hier im Hintergrund ein realer Fall steckt, nützt es nichts jetzt darüber theoretisch auf Basis von Minimaldarstellungen zu diskutieren. Um zu konkreten Dingen raten zu können, muss man den konkreten Sachverhalt kennen. So kann es ja durchaus sein, dass ein Fachmann bei Kenntnis des gesamten Sachverhaltes keinerlei strafrechtlich relevantes Handeln erkennen kann, man grundsätzlich hier aber durchaus zur Strafanzeige raten könnte, wobei je nach konkreter Fallgestaltung durchaus unterschiedliche Delikte drin sein können.

Ebenso sieht es zivilrechtlich aus. Da kann von „gar nichts“ bis hin zum einstweiligen Rechtsschutz ebenfalls alles drin sein. Aufgrund von so ein paar Zeilen kann man da einfach keine Aussage treffen. Ein Laie ist einfach nicht in der Lage einen Sachverhalt so zu abstrahieren, dass ein Profi daraufhin eine verlässliche Antwort geben könnte. Ein Mandatsgespräch hat nun mal mehr Inhalt als fünf Zeilen Text und oft genug muss man den Leuten die wirklich interessanten Details erst aus der Nase ziehen. Erzählte mir erst gestern wieder jemand vom bevorstehenden Erbe von einer Person mit der er nicht verwandt sei. Erst auf mehrfache Nachfrage kam dann raus, dass es eine Stiefmutter war, was massive steuerliche Konsequenzen hat. Hätte ich da der abstrahierten Darstellung geglaubt, wären wir auf dem vollkommen falschen Dampfer gelandet.

Gruß vom Wiz

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Und wie kann ich als X beweisen, dass Z nicht auf mein Konto
zugreifen sollte?
wie schaut das weitere übliche Vorgehen dann aus?

Anwalt oder Anwalt oder Anwalt. Such Dir eins aus.

Gruß,
Christian