Frage zu Webseiten

Hallo,
es gibt verschiedene Webseiten wo man sich als Handwerker Aufträge ersteigern kann die vom Kunden nach erledigung bezahlt werden.
Angenommen man würde sich einen Handwerksauftrag als Privatperson ersteigern ohne das man einen Handwerksbetrieb oder ein Gewerbe o.ä. angemeldet hat. Wär das dann wenn man diese Arbeit anfängt Schwarzarbeit?
Könnte mir vorstellen das wenn man erwischt wird ne satte Strafe bekommt.

Danke und viele Grüße
Colorpainter

Hallo Painter,

man geht ja wohl zuerst mal davon aus, dass beide Seiten hier ganz gesetzeskonform agieren.

Sollte der beauftragte Handwerker nicht alles ordnungsgemäß anmelden, dann ist wohl nicht der Auftraggeber der Schwarzarbeiter.

Alles andere hängt von den Umständen ab. Gedacht ist es aber wohl als legales Geschäft zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Gruß!

Horst

Hallo,
es gibt verschiedene Webseiten wo man sich als Handwerker
Aufträge ersteigern kann die vom Kunden nach erledigung
bezahlt werden.

idR musst du bei der Anmeldung eine Kopie vom Gewerbeschein etc. vorlegen wenn du mitbieten willst.