kurz geantwortet: Nein!
Wie Du schon selber gemerkt hast, sind sowohl die Tragfähigkeit als auch die zugelassene Höchstgeschwindigkeit zu gering. Von der Geschwindigkeit her dürftest Du die als Winterreifen fahren, bräuchtest dann aber einen entsprechenden Geschwindigkeitsaufkleber. Aber die Tragfähigkeit darf nicht zu gering sein. Da gibt es keine Toleranz, auch nicht, wenn Du die Achslast nicht vollständig ausnutzt.
Höchste Achslast 1005 kg geteilt durch 2 = 502,5 kg
Zwar wäre Traglast 500 kg knapp zu wenig, aber das es sowieso nur die eine Achse beträfe und man natürlich mit dem tatsächlichen Gewicht des PKW gegensteuern kann .
Beim zu niedrigen Tempoindex kann man bei Wi-Rädern ja einen Aufkleber im Tacho anbringen ! Das ist ausdrücklich gestattet.