Frage zu Wohngeld bei zu niedrigen Einkommen

Hallo,

ich verstehe die Regelung nicht das zum Sozialhilfe-Regelsatz noch die Miete dazuaddiert wird.

Das sind dann 282 Euro + Miete z.b. 220 Euro, d.h. Mindesteinkommen = 502 Euro.

Laut Wohngeldtabelle für Alleinstehende UND Höchstgrenze des Mietbetrages bekommt man aber bei einem Einkommen von 502 Euro nur rund 50 Euro Wohngeld.

Wieso wird die Wohngeld-Tabelle für Einkommen unter 500 Euro gelistet wenn es praktisch dafür sowieso kein Wohngeld gibt???

Hinweis: Ich bin selbständig und habe weniger Gewinn/Monat im vergangenen Jahr als 400 Euro gemacht. Ich habe von Rücklagen aus dem eigenen Konto gelebt.

dazu gleich noch ne Frage:

ich habe Einkommen aus Aktienspekulation im Jahre 2003 gemacht, welche jedoch aus einem (höheren) Verlustvortrag aus 2002 vollständig steuerlich abgeschrieben wurde.

Zählt dies dennoch als Einkommen obwohl ein Verlustvortrag aus 2002 bestand?
Gegenüber dem Finanzamt zählt dies steuerlich nicht als Einkommen wegem dem Verlustvortrag, aber die Frage ist ob dies das Sozialamt genauso sieht?