Hallo,
angenommen, jemand hätte von seinem verstorbenen Vater ein Haus geerbt, allerdings wäre testamentarisch festgelegt worden, dass seine Lebensgefährtin ein lebenslanges Wohnrecht zusteht. Ebenso wäre festgelegt, dass sie für die gesamten Unterhaltskosten selbst aufkommen muss. Nun sagen wir mal, sie hätte die Wohngebäudeversicherung für ein Jahr im Voraus bezahlt.
Aus gesundheitlichen und persönlichen Gründen würde sie aber nun ab dem 11.08.13 in eine eigene, kleinere Wohnung ziehen.
Im Testament wäre festgelegt, dass ihr Wohnrecht ersatzlos verfällt, sobald sie 3 Monate lang ihren Lebensmittelpunkt nicht mehr dort hat.
Nun fordert sie von dem Erben die gezahlten Versicherungsbeiträge ab dem 01.09.13 zurück, dieser argumentiert, dass er, wenn überhaupt, die Beiträge erst ab dem 12.10.13 erstattet, da sie ja, seiner Meinung nach, bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit hätte wieder dort einziehen könnte, und deswegen ja auch bis zu diesem Zeitpunkt Nutzerin der Wohnung war.
Wie würdet Ihr das sehen?
mfG
Dass der Erbe die paar Euro zahlen sollte.
Im Gegenzug kann er ja dann auch nach dem Auszug die Wohnung vermieten.
alternativ könnte ja auch die Nießbrauchberechtigte weiterhin in der Wohnung bleiben.
Und man kann auch 2 Wohnungen haben.
Gruß Merger
Wie ich das sehe?
Es geht dabei doch sicher nicht um Unsummen (so teuer sisnd solche Versicherungen nämlich nicht), so dass sich ein Streit deswegen wirklich nicht lohnt.
Gruß florestino
Hallo,
angenommen, jemand hätte von seinem verstorbenen Vater ein
Haus geerbt, allerdings wäre testamentarisch festgelegt
worden, dass seine Lebensgefährtin ein lebenslanges Wohnrecht
zusteht. Ebenso wäre festgelegt, dass sie für die gesamten
Unterhaltskosten selbst aufkommen muss. Nun sagen wir mal, sie
hätte die Wohngebäudeversicherung für ein Jahr im Voraus
bezahlt.
Aus gesundheitlichen und persönlichen Gründen würde sie aber
nun ab dem 11.08.13 in eine eigene, kleinere Wohnung ziehen.
Im Testament wäre festgelegt, dass ihr Wohnrecht ersatzlos
verfällt, sobald sie 3 Monate lang ihren Lebensmittelpunkt
nicht mehr dort hat.
Nun fordert sie von dem Erben die gezahlten
Versicherungsbeiträge ab dem 01.09.13 zurück, dieser
argumentiert, dass er, wenn überhaupt, die Beiträge erst ab
dem 12.10.13 erstattet, da sie ja, seiner Meinung nach, bis zu
diesem Zeitpunkt jederzeit hätte wieder dort einziehen könnte,
und deswegen ja auch bis zu diesem Zeitpunkt Nutzerin der
Wohnung war.
Wie würdet Ihr das sehen?
Ich würde mich gütlich einigen. Ich würde vertraglich vereinbaren, dass auf das Wohnrecht ab dem 11.08. verzichtet wird und im Gegenzug der Eigentümer ab dann die Versicherungskosten übernimmt.
So steht die Immobilie unverzüglich zur Verfügung - zum Preis einer Hand voll Euro für die Versicherung.