2005 wurde eine Immobilie gekauft undr bis 2009 selbst bewohnt. 2012 wurde diese Wohnung verkauft. Inzwischen sind die Verkäufer in ein anderes Bundesland gezogen. Die Meinung vom Verkäufer ist die Steuerberatung muss diesen Verkauf nun in der 2012 Abrechnung angeben wegen Spekulationssteuer, die Beratung meint aber nein, denn das Amt aus dem anderen Bundesland würde sich selber beim neuen Amt melden. Was ist richtig?
hallo,
ich würde auch sagen das sich die Amter da selber kümmern und es bis dahin abzuwarten gild.
Hallo,
auf was oder welche Steuer zielt ihre Frage hin?
Grunderwerbssteuer ist sofort mit dem Kaufvertrag fällig. Der Notar lässt den neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen. Also wird sich das entsprechende Amt bei Ihnen melden, um die entsprechende Steuer geltend zu machen.
Wenn es sie beunruhigt, gehen Sie doch einfach zum Rathaus Ihrer Stadt oder Gemeinde und erkundigen sich dort. Die werden Ihnen bestimmt nähere Auskunft geben können.
Viel Glück.